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Berlin (kobinet) „Erleichterung der Beweislast für Betroffene: Die Frage nach Beweisen, die die Diskriminierungserfahrung belegen sollen, stellt eine zentrale und komplexe Hürde vor Gericht dar. Die im AGG geregelte Beweislasterleichterung sollte daher erweitert werden. Nicht allein der Zusammenhang zwischen einer Diskriminierung und einem in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmal, sondern auch die Darlegung der Diskriminierung selbst durch z.B. Parteivernehmung, die Nichteinrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle, die Ergebnisse von Testings und Statistiken sollten als anerkannte Beweismittel im AGG erfasst sein.“ Mit diesem Tweet weist das Bündnis AGG Reform Jetzt zum 11. Deutschen Diversity Tag, der am 23. Mai begangen wurde, auf seine siebte von insgesamt elf Forderungen hin, die bei einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) berücksichtigt werden müssen.










































