
Foto: H. Smikac
MÜNSTER (kobinet) Beschäftigte mit einem Schwerbehinderten-Status haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser wird jedoch nicht selbstständig umgesetzt werden sondern ist immer wieder durchzusetzen oder zu gewährleisten. Im Verantwortungsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist es auch dessen Aufgabe, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Im Jahr 2022 waren beim LWL-Inklusionsamt knapp 2.000 solcher Zustimmungsanträge eingegangen. Darunter waren knapp 900 Fälle, bei den sich Arbeitgeber nicht einig waren.






































