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Kinderrechte verfassungsrechtlich absichern

Bild vom Grundgesetz
Grundgesetz
Foto: omp

BERLIN (kobinet) Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation "Deutsches Kinderhilfswerk" sind die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt nach Einschätzung dieser Organisation dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu.



Aus dieser Einschätzung heraus mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk zum Jahresbeginn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an.

„Wir feiern in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung steht hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zugleich verweist Thomas Krüger darauf, dass im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt wurde, die Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Diesem Versprechen, so Krüger, müssen jetzt Taten folgen.