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Berlin (kobinet) Ca. 45.000 beschäftigungspflichtige Unternehmen beschäftigen keinen einzigen anerkannten behinderten Menschen. Nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales seien im Jahr 2022 lediglich sechs Bußgeldverfahren wegen der Nichtbeschäftigung behinderter Menschen eingeleitet worden. ZEIT ONLINE ist der Sache nachgegangen und hat ein entsprechendes Informationsrecht eingeklagt. Das Ergebnis ist noch bedrückender: "Nicht einmal die sechs Bußgeldverfahren hatte es 2022 demnach gegeben. Lediglich gegen ein Unternehmen bundesweit wurde nach Angaben der Bundesagentur im vergangenen Jahr überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eingeleitet. Ein Bußgeld wurde aber auch in diesem Fall nicht verhängt", heißt es in einem lesenswerten Beitrag von ZEIT Online vom 20. Dezember 2023. Was macht man angesichts einer solchen Situation der Nichtumsetzung von Gesetzen? Man schafft sie ab. Ab 2024 ist die Möglichkeit, Bußgelder zu erheben, abgeschafft.
„Noch bis Jahresende gilt: Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens fünf Prozent davon schwerbehinderte Menschen beschäftigten. Tun sie das nicht, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe zwischen 140 bis 360 Euro an den Staat zahlen – selbst wenn sie sich ernsthaft, aber vergeblich um die Inklusion bemühen. Wer vorsätzlich keine Behinderten einstellt, dem droht zudem ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro“, heißt es im Beitrag von ZEIT ONLINE. Die im Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkt beschlossene Regelung, die Möglichkeit der Bußgelderhebung zu streichen, ist bei bei vielen Akteur*innen auf Kritik gestoßen.
Laut der in ZEIT Online veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit erfüllen gerade einmal 29 Prozent der insgesamt 64.000 Unternehmen mit mehr als 60 Arbeitsplätzen die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung anerkannter behinderter Menschen. Von den 31.000 Unternehmen mit 40 – 59 Arbeitsplätzen erfüllen 38 Prozent ihre Beschäftigungspflicht und von den 80.000 Unternehmen mit 20 -39 Beschäftigten erfüllen 48 Prozent ihre Beschäftigungspflicht.





Das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ ist inhaltlich eine totale Mogelpackung und daher noch viel weniger als halbherzig – alles gemäß dem Motto: „Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass!“
So könnte man das in der Tat formulieren …..
Was mich nur ärgert: Das alles, was hier im Beitrag steht, war bekannt, wurde sogar öffentlich kommuniziert. Jetzt wo „Zeit-Online“ drüber berichtet, ist es einen Beitrag wert? Oder ist es die Flucht aus nirgendwo so nach dem Motto, „dann müssen wir auch“?