
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am 1. November tritt die neue Krankenhausbegleitungs-Regelung in Kraft, für die sich der VdK stark gemacht hat. Ab diesem Tag haben Begleitpersonen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleiten müssen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Der Krankengeldanspruch an sich ist gut, aber der Personenkreis ist zu eng gefasst.“








































