
Foto: Irina Tischer
Mainz (kobinet) Menschen mit seelischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz können künftig auf eine wichtige zusätzliche Unterstützung zurückgreifen: EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleiter (EX-IN = Experienced Involvement) sind ab sofort durch eine offizielle Vereinbarung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX anerkannt. Diese Anerkennung ermöglicht es, Leistungen von EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleitern – bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung – über die kommunale Eingliederungshilfe nach dem SGB IX abzurechnen. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Einsatz von erfahrenen Genesungsbegleiterinnen und -begleitern in professionellen Unterstützungsstrukturen rechtssicher und vergütungskonform zu verankern.









































