Menschen mit seelischen Erkrankungen bekommen mehr Hilfe.
Das ist in Rheinland-Pfalz.
Die Hilfe kommt von EX-IN Genesungs-Begleitern.
EX-IN bedeutet: Experienced Involvement.
Das ist Englisch.
Es heißt: Erfahrung einbringen.
Genesungs-Begleiter bedeutet: Menschen helfen anderen Menschen.
Diese Menschen waren selbst seelisch krank.
Sie haben selbst Krisen erlebt.
Eine Krise bedeutet: Eine schwere Zeit mit Problemen.
Jetzt sind sie wieder gesund.
Sie geben ihre Erfahrungen weiter.
Das Landes-Amt für Soziales hat die Genesungs-Begleiter anerkannt.
Die Abkürzung ist LSJV.
Das LSJV ist eine Behörde.
Behörde bedeutet: Ein Amt von der Stadt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Die Anerkennung ist seit kurzem gültig.
Die Genesungs-Begleiter dürfen jetzt offiziell helfen.
Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt ihre Arbeit.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist SGB 9.
Der Verein sagt: Das ist ein großer Fortschritt.
Menschen mit seelischen Erkrankungen können jetzt besser mitmachen.
Sie bekommen mehr Selbst-Bestimmung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet selbst über sein Leben.
Niemand anders bestimmt über einen.
Die Hilfe ist für jeden Menschen anders.
Genesungs-Begleiter verstehen die Probleme der Betroffenen gut.
Sie helfen auf Augen-Höhe.
Augen-Höhe bedeutet: Alle Menschen sind gleich wichtig.
Niemand ist mehr wert als ein anderer Mensch.
Alle reden respekt-voll miteinander.
Dieser Ansatz funktioniert sehr gut.
Hessen hat diesen Weg schon früher eingeschlagen.
Jetzt folgt Rheinland-Pfalz.
Die Anerkennung durch das LSJV ist sehr wichtig.
Mehr Einrichtungen können nun EX-IN-Angebote machen.
Die Angebote können leichter bezahlt werden.
Viele Menschen haben für diese Anerkennung gekämpft.
Besonders wichtig war ein Genesungs-Begleiter aus Landau.
Auch der Verein SHPE hat sich eingesetzt.
SHPE ist die Selbst-Hilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP.
Psychiatrie bedeutet: Ein Kranken-Haus für seelisch kranke Menschen.
Dort werden sie behandelt.
Der Verein dankt allen Beteiligten.
Mehr Informationen gibt es im Internet.
Die Internet-Adresse ist: www.shpe-rlp.de/ex-in.html

Foto: Irina Tischer
Mainz (kobinet) Menschen mit seelischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz können künftig auf eine wichtige zusätzliche Unterstützung zurückgreifen: EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleiter (EX-IN = Experienced Involvement) sind ab sofort durch eine offizielle Vereinbarung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX anerkannt. Diese Anerkennung ermöglicht es, Leistungen von EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleitern – bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung – über die kommunale Eingliederungshilfe nach dem SGB IX abzurechnen. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Einsatz von erfahrenen Genesungsbegleiterinnen und -begleitern in professionellen Unterstützungsstrukturen rechtssicher und vergütungskonform zu verankern.
„Das ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und individueller Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“, heißt es vonseiten des Vereins. Genesungsbegleiter:innen bringen eigene Krisenerfahrungen ein und begleiten Betroffene auf Augenhöhe – ein Ansatz, der sich in vielen Bereichen bereits bewährt hat.
Nach Hessen hat nun auch Rheinland-Pfalz diesen Weg eingeschlagen. Die Anerkennung durch das LSJV stellt eine wichtige Weichenstellung für die weitere Verbreitung und strukturelle Einbindung von EX-IN-Angeboten dar. Es ist zu erwarten, dass Leistungserbringer und Kostenträger durch diese Regelung künftig einfacher imstande sind, EX-IN in ihre bestehenden Angebote – beispielsweise analog zur Soziotherapie – zu integrieren.
Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben – insbesondere einem EX-IN-Genesungsbegleiter aus dem Raum Landau und der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e. V. (SHPE), die sich aktiv für die Anerkennung eingesetzt haben.
Weitere Informationen gibt es unter: www.shpe-rlp.de/ex-in.html

Foto: Irina Tischer
Mainz (kobinet) Menschen mit seelischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz können künftig auf eine wichtige zusätzliche Unterstützung zurückgreifen: EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleiter (EX-IN = Experienced Involvement) sind ab sofort durch eine offizielle Vereinbarung mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als qualifizierte Assistenz nach § 78 SGB IX anerkannt. Diese Anerkennung ermöglicht es, Leistungen von EX-IN Genesungsbegleiterinnen und -begleitern – bei Vorliegen einer entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarung – über die kommunale Eingliederungshilfe nach dem SGB IX abzurechnen. Damit wird eine wichtige Grundlage geschaffen, um den Einsatz von erfahrenen Genesungsbegleiterinnen und -begleitern in professionellen Unterstützungsstrukturen rechtssicher und vergütungskonform zu verankern.
„Das ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und individueller Unterstützung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“, heißt es vonseiten des Vereins. Genesungsbegleiter:innen bringen eigene Krisenerfahrungen ein und begleiten Betroffene auf Augenhöhe – ein Ansatz, der sich in vielen Bereichen bereits bewährt hat.
Nach Hessen hat nun auch Rheinland-Pfalz diesen Weg eingeschlagen. Die Anerkennung durch das LSJV stellt eine wichtige Weichenstellung für die weitere Verbreitung und strukturelle Einbindung von EX-IN-Angeboten dar. Es ist zu erwarten, dass Leistungserbringer und Kostenträger durch diese Regelung künftig einfacher imstande sind, EX-IN in ihre bestehenden Angebote – beispielsweise analog zur Soziotherapie – zu integrieren.
Ein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die diesen wichtigen Schritt möglich gemacht haben – insbesondere einem EX-IN-Genesungsbegleiter aus dem Raum Landau und der Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener RLP e. V. (SHPE), die sich aktiv für die Anerkennung eingesetzt haben.
Weitere Informationen gibt es unter: www.shpe-rlp.de/ex-in.html




