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Kommunale politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) Anlässlich der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September 2025 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die partizipativen Strukturen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene im Land in den Blick genommen. In einer Veröffentlichung hat sie Empfehlungen ausgesprochen, welche Rahmenbedingungen auf kommunaler und Landesebene umgesetzt oder verbessert werden müssen, um die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

„Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Verbesserungen auf kommunaler Ebene zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen erreicht worden sind, zeigen die Zahlen jedoch, dass ihre wirksame Teilhabe in der Kommunalpolitik bisher nicht flächendeckend gelingt“, fasst Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den aktuellen Stand in Nordrhein-Westfalen zusammen. „Insgesamt haben weniger als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kommunen eine Form der Interessenvertretung im Sinne der Gemeindeordnung NRW. Oft fehlen außerdem Verfahrensstandards für bestehende Beteiligungsmöglichkeiten sowie ausreichende Ressourcen sowohl bei den Organisationen von Menschen mit Behinderungen als auch bei den Verwaltungen.“

Was zeichnet gute Partizipation auf kommunaler Ebene aus?

Grundlage einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommunalverwaltung und Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen sind institutionalisierte Beteiligungsstrukturen, die flächendeckend sicherstellen, dass vorgebrachte Berichte und Stellungnahmen einen leichten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben. Solch ein Zugang muss von Barrierefreiheit und aufrichtigen Arbeitsbeziehungen geprägt sein. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen frühzeitig an transparenten Vorhabenplanungen der Verwaltung zu beteiligen und qualifizierte Rückmeldungen mit Begründungen zur (Nicht-)Berücksichtigung von Eingaben zu geben. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Aufbau der Kapazitäten von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu fördern, zum Beispiel über die Finanzierung eines Geschäftsstellenbetriebs oder Fortbildungen der Mitglieder über ihre Beteiligungsrechte und die Funktionsweise der Verwaltung. Dies sollte durch unabhängige und selbstverwaltete Finanzmittel erfolgen. Auch der Kapazitätsaufbau innerhalb der Kommunalverwaltung ist unerlässlich, um Wissen zu vermitteln, wie gute Partizipation gelingt.

Aktueller Stand in Nordrhein-Westfalens Kommunen

Daten belegen, dass das politische Interesse von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren in NRW angestiegen ist. Gleichzeitig haben insgesamt nur 44 Prozent der Kommunen Inklusions-/Behindertenbeauftragte und nur ein Drittel aller Kreise einen Beirat. 16 Prozent haben keine Form der Interessenvertretung.

Eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Planungsaktivitäten zur UN-BRK findet außerdem bisher in nur 40 Prozent der erfassten Kommunen statt. Hinweise auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit als eine Voraussetzung für gelingende Partizipation wurden nur in gut der Hälfte der Aktivitäten gefunden.

UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch Kommunen

Trotz richtiger Schritte zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene seit Inkrafttreten der UN-BRK müssen Politik und Verwaltung stärker ihrer Verpflichtung aus der Konvention nachkommen, Kommunalpolitik zugänglicher zu machen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat dazu Empfehlungen erarbeitet. Zielführend wäre unter anderem, dass Beiräte und Beauftragte verbindlich und mit ausreichender finanzieller Ausstattung verankert sowie Beteiligungsstandards partizipativ entwickelt werden, um Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Das Land sollte unter anderem einen Partizipationsfonds einrichten und Projekte zur Stärkung der politischen Partizipation fördern, insbesondere im Bereich von Fortbildungen für zivilgesellschaftliche und staatliche Stellen.

Menschen mit Behinderungen frühzeitig in die kommunale Planung und Politik einzubinden setzt nicht nur ihr Recht auf politische Partizipation um, sondern führt auch dazu, dass passgenauere Maßnahmen gefunden werden, die Barrieren abbauen und keine weiteren erzeugen.

Link zu weiteren Informationen:

Empfehlung: Wie gelingt gute politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene?

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Stephan Laux
09.10.2025 16:26

Wer sich dann tatsächlich dazu durchringt, die Empfehlung herunterzuladen, wird dabei auf Formulierungen stoßen, wie „…§27a GO NRW UN-BRK-konform anzuwenden und Vertretungen zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen zu bilden oder Beauftragte zu bestellen, auch wenn die jetzige Fassung des § 27a GO NRW nur eine ‚kann‘-Bestimmung ist“.

Solche Formulierungen, als Handlungsempfehlung für Kommunen zeigen die ganze Bandbreite, der Widersprüchlichkeit aktueller Inklusionspolitik und einen tief verwurzelten Ableismus in der Politik und der Gesellschaft.

Wäre eine Gemeindeordnung (GO) UN-BRK-konform, enthielte sie keine „kann“-Bestimmungen zum Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Eine UN-BRK-konforme GO würde nicht von „spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen“ schwafeln.

Es gibt keine spezifischen politischen Interessen oder Themen von Menschen mit Behinderungen! Politik und alle politischen Themen betreffen Menschen mit Behinderungen.

„Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen auf alle politischen und gesellschaftlichen Themen bereichert die Politik!“,

das wäre eine UN-BRK-konforme Haltung!

Eine finanzielle Ausstattung und Begleit- und Unterstützungsangebote für Gremien wie Beiräte für Menschen mit Behinderungen ergeben sich aus solch einer Haltung selbstredend und scheinen selbst beim Deutschen Institut für Menschenrechte nicht selbstverständlich.

So gesehen fällt das Institut, mit seiner Empfehlung allen ehrenamtlich in Beiräten Engagierten und der Behindertenbewegung, ein Stück weit in den Rücken.
Stephan Laux Oktober 2025

Martin
Antwort auf  Stephan Laux
09.10.2025 21:51

Guten Abend Herr Laux, ihre Ansicht geht in die richtige Richtung. Man würde die Kritik hier besser verstehen wenn sie kurz erläutern könnten, um was für eine Norm es sich bei § 27a GO NRW handelt.

Herzliche Grüße Dr Martin Theben

Stephan Laux
Antwort auf  Martin
10.10.2025 10:42

Guten Morgen Herr Dr. Theben.
Der Paragraf 27a der Gemeindeordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen befasst sich, als Unterpunkt des § 27(Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte) mit den spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=696544

Diesen Paragrafen gibt es auch in der hessischen Gemeindeordnung (dort stehen 2026 Kommunalwahlen an). Der Paragraf wurde mehrmals neugefasst. Dabei wurde jedes Mal versäumt, „kann“ Bestimmungen in verbindliche Aussagen umzuformulieren, und es ist von spezifischen Interessen betroffener gesellschaftlicher Gruppen die Rede.

Gerade stellt sich in meiner Kommune der Fall ein, dass Fraktionen (AfD Ableger und CDU) sich auf diese Kann-Bestimmungen und spezifischen Interessen beziehen, um die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen und so dessen Arbeit zu blockieren. „Wir müssen laut hessischer Gemeindeordnung keiner Satzung zustimmen und keinen Beirat benennen. Der Beirat soll sich um abgesenkte Bordsteine kümmern“ ist hier der Tenor.