Berlin
Am 14. September 2025 ist Wahl in Nord-Rhein-West-Falen.
Es ist eine Kommunal-Wahl.
Bei einer Kommunal·wahl wählt man Politiker.
Die Wahl ist nur in einer Stadt.
Eine Fach-Stelle hat die Regeln geprüft.
Die Fach-Stelle heißt: Monitoring-Stelle UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Monitoring-Stelle ist eine Prüf-Stelle.
Die Stelle prüft: Werden die Rechte von Menschen mit Behinderung eingehalten?
Die Stelle sagt: Das läuft gut.
Oder: Das muss besser werden.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Die Länder müssen diese Rechte umsetzen.
Die Stelle prüft: Können Menschen mit Behinderungen mit-reden?
Es geht um Kommunal-Politik.
Kommunal-Politik bedeutet: Politik in der eigenen Stadt.
Es geht um Dinge vor Ort.
Zum Beispiel: Straßen oder Schulen.
Die Stadt-Räte entscheiden über diese Dinge.
Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt.
Die Fach-Stelle hat Tipps gegeben.
Sie sagt: Diese Regeln müssen besser werden.
Dann können Menschen mit Behinderungen besser mit-machen.
Das muss auf 2 Ebenen passieren.
In den Kommunen.
Und im ganzen Land.
Susann Kroworsch arbeitet bei der Fach-Stelle.
Sie sagt: Es hat sich schon viel verbessert.
Aber es reicht noch nicht aus.
Viele Kommunen haben keine guten Regeln.
Menschen mit Behinderungen können nicht gut mit-reden.
Das gilt für fast alle Kommunen in Nord-Rhein-West-Falen.
Weniger als die Hälfte der Kommunen hat eine Interessen-Vertretung.
Interessen-Vertretung bedeutet: Jemand spricht für andere Menschen.
Die Person sagt: Das ist wichtig für diese Menschen.
Die Person setzt sich für die Rechte ein.
Zum Beispiel: Ein Behinderten-Beirat vertritt Menschen mit Behinderung.
Oft fehlen klare Regeln für die Mit-Bestimmung.
Mit-Bestimmung bedeutet: Menschen dürfen mit-reden.
Sie dürfen mit-entscheiden.
Ihre Meinung ist wichtig.
Andere Menschen müssen die Meinung ernst nehmen.
Es fehlt auch Geld.
Es fehlt auch Zeit.
Das gilt für die Organisationen von Menschen mit Behinderungen.
Das gilt auch für die Verwaltungen in den Kommunen.
Was ist gute Mit-Bestimmung in der Kommune?
Es braucht feste Regeln für die Zusammen-Arbeit.
Die Verwaltung muss mit Menschen mit Behinderungen zusammen-arbeiten.
Sie muss auch mit ihren Organisationen zusammen-arbeiten.
Diese Regeln müssen überall gelten.
Dann können Berichte gut ankommen.
Dann können Meinungen gut ankommen.
Sie kommen bei den Politikern an.
Alles muss barriere-frei sein.
Die Zusammen-Arbeit muss ehrlich sein.
Menschen mit Behinderungen müssen früh mit-reden können.
Das muss passieren, wenn etwas geplant wird.
Die Verwaltung muss ihre Pläne offen zeigen.
Die Verwaltung muss auch Antworten geben.
Sie muss sagen: Das machen wir.
Oder sie muss sagen: Das machen wir nicht.
Und sie muss sagen: Das ist der Grund.
Die Kommunen müssen Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie müssen ihre Organisationen fördern.
Zum Beispiel: Die Kommunen zahlen für ein Büro.
Oder sie zahlen für Fortbildungen.
Die Mitglieder lernen dann ihre Rechte.
Sie lernen auch, wie die Verwaltung arbeitet.
Das Geld muss frei verfügbar sein.
Die Organisationen entscheiden selbst darüber.
Auch die Verwaltung muss lernen.
Die Mit-Arbeiter müssen wissen: So geht gute Mit-Bestimmung.
So ist es jetzt in Nord-Rhein-West-Falen
Zahlen zeigen: Menschen mit Behinderungen interessieren sich mehr für Politik.
Das Interesse ist in den letzten Jahren gestiegen.
Aber nur 44 Prozent der Kommunen haben eine beauftragte Person.
Diese Person kümmert sich um Inklusion.
Diese Person kümmert sich um Behinderung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Nur ein Drittel aller Kreise hat einen Beirat.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Sie beraten andere Menschen bei wichtigen Sachen.
16 Prozent haben gar keine Interessen-Vertretung.
Nur 40 Prozent der Kommunen beziehen Menschen mit Behinderungen aktiv ein.
Das gilt für die Planung zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Nur gut die Hälfte achtet auf Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit ist aber wichtig.
Nur so kann Mit-Bestimmung gut klappen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gilt auch für Kommunen
Es gab schon richtige Schritte.
Die Politik hat etwas für die Mit-Bestimmung getan.
Das war seit dem Start der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Aber Politik muss noch mehr tun.
Verwaltung muss noch mehr tun.
Sie müssen die Kommunal-Politik zugänglicher machen.
Das steht in der Konvention.
Die Monitoring-Stelle hat Tipps gemacht.
Ein Tipp ist: Es sollte überall Beiräte geben.
Es sollte auch überall Beauftragte geben.
Diese müssen verbindlich sein.
Sie brauchen auch genug Geld.
Die Regeln für die Mit-Bestimmung müssen gemeinsam gemacht werden.
Dann kann Mit-Bestimmung in der Politik gut klappen.
Das Land sollte einen Fonds einrichten.
Ein Fonds ist Geld für bestimmte Zwecke.
Das Geld wird gesammelt.
Das Geld wird dann für wichtige Projekte ausgegeben.
Das Land sollte Projekte fördern.
Die Projekte sollen die Mit-Bestimmung stärken.
Wichtig sind zum Beispiel Fortbildungen.
Diese sind für Vereine wichtig.
Sie sind auch für staatliche Stellen wichtig.
Menschen mit Behinderungen müssen früh mit-reden können.
Das gilt für Planung in der Kommune.
Das gilt für Politik in der Kommune.
Das ist ihr Recht.
Und es hilft allen Menschen.
Dann werden bessere Maßnahmen gefunden.
Maß-nahmen sind Dinge, die man tut.
Man will damit etwas erreichen.
Zum Beispiel: Man baut eine Rampe.
Dann können Roll-Stuhl-Fahrer ins Haus.
Diese Maßnahmen bauen Barrieren ab.
Sie schaffen keine neuen Barrieren.
Mehr Informationen im Internet:

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Anlässlich der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September 2025 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die partizipativen Strukturen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene im Land in den Blick genommen. In einer Veröffentlichung hat sie Empfehlungen ausgesprochen, welche Rahmenbedingungen auf kommunaler und Landesebene umgesetzt oder verbessert werden müssen, um die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
„Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Verbesserungen auf kommunaler Ebene zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen erreicht worden sind, zeigen die Zahlen jedoch, dass ihre wirksame Teilhabe in der Kommunalpolitik bisher nicht flächendeckend gelingt“, fasst Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den aktuellen Stand in Nordrhein-Westfalen zusammen. „Insgesamt haben weniger als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kommunen eine Form der Interessenvertretung im Sinne der Gemeindeordnung NRW. Oft fehlen außerdem Verfahrensstandards für bestehende Beteiligungsmöglichkeiten sowie ausreichende Ressourcen sowohl bei den Organisationen von Menschen mit Behinderungen als auch bei den Verwaltungen.“
Was zeichnet gute Partizipation auf kommunaler Ebene aus?
Grundlage einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommunalverwaltung und Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen sind institutionalisierte Beteiligungsstrukturen, die flächendeckend sicherstellen, dass vorgebrachte Berichte und Stellungnahmen einen leichten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben. Solch ein Zugang muss von Barrierefreiheit und aufrichtigen Arbeitsbeziehungen geprägt sein. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen frühzeitig an transparenten Vorhabenplanungen der Verwaltung zu beteiligen und qualifizierte Rückmeldungen mit Begründungen zur (Nicht-)Berücksichtigung von Eingaben zu geben. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Aufbau der Kapazitäten von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu fördern, zum Beispiel über die Finanzierung eines Geschäftsstellenbetriebs oder Fortbildungen der Mitglieder über ihre Beteiligungsrechte und die Funktionsweise der Verwaltung. Dies sollte durch unabhängige und selbstverwaltete Finanzmittel erfolgen. Auch der Kapazitätsaufbau innerhalb der Kommunalverwaltung ist unerlässlich, um Wissen zu vermitteln, wie gute Partizipation gelingt.
Aktueller Stand in Nordrhein-Westfalens Kommunen
Daten belegen, dass das politische Interesse von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren in NRW angestiegen ist. Gleichzeitig haben insgesamt nur 44 Prozent der Kommunen Inklusions-/Behindertenbeauftragte und nur ein Drittel aller Kreise einen Beirat. 16 Prozent haben keine Form der Interessenvertretung.
Eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Planungsaktivitäten zur UN-BRK findet außerdem bisher in nur 40 Prozent der erfassten Kommunen statt. Hinweise auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit als eine Voraussetzung für gelingende Partizipation wurden nur in gut der Hälfte der Aktivitäten gefunden.
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch Kommunen
Trotz richtiger Schritte zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene seit Inkrafttreten der UN-BRK müssen Politik und Verwaltung stärker ihrer Verpflichtung aus der Konvention nachkommen, Kommunalpolitik zugänglicher zu machen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat dazu Empfehlungen erarbeitet. Zielführend wäre unter anderem, dass Beiräte und Beauftragte verbindlich und mit ausreichender finanzieller Ausstattung verankert sowie Beteiligungsstandards partizipativ entwickelt werden, um Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Das Land sollte unter anderem einen Partizipationsfonds einrichten und Projekte zur Stärkung der politischen Partizipation fördern, insbesondere im Bereich von Fortbildungen für zivilgesellschaftliche und staatliche Stellen.
Menschen mit Behinderungen frühzeitig in die kommunale Planung und Politik einzubinden setzt nicht nur ihr Recht auf politische Partizipation um, sondern führt auch dazu, dass passgenauere Maßnahmen gefunden werden, die Barrieren abbauen und keine weiteren erzeugen.
Link zu weiteren Informationen:

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Anlässlich der nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen am 14. September 2025 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die partizipativen Strukturen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene im Land in den Blick genommen. In einer Veröffentlichung hat sie Empfehlungen ausgesprochen, welche Rahmenbedingungen auf kommunaler und Landesebene umgesetzt oder verbessert werden müssen, um die wirksame politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
„Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Verbesserungen auf kommunaler Ebene zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen erreicht worden sind, zeigen die Zahlen jedoch, dass ihre wirksame Teilhabe in der Kommunalpolitik bisher nicht flächendeckend gelingt“, fasst Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, den aktuellen Stand in Nordrhein-Westfalen zusammen. „Insgesamt haben weniger als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Kommunen eine Form der Interessenvertretung im Sinne der Gemeindeordnung NRW. Oft fehlen außerdem Verfahrensstandards für bestehende Beteiligungsmöglichkeiten sowie ausreichende Ressourcen sowohl bei den Organisationen von Menschen mit Behinderungen als auch bei den Verwaltungen.“
Was zeichnet gute Partizipation auf kommunaler Ebene aus?
Grundlage einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der Kommunalverwaltung und Menschen mit Behinderungen und den sie vertretenden Organisationen sind institutionalisierte Beteiligungsstrukturen, die flächendeckend sicherstellen, dass vorgebrachte Berichte und Stellungnahmen einen leichten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen haben. Solch ein Zugang muss von Barrierefreiheit und aufrichtigen Arbeitsbeziehungen geprägt sein. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen frühzeitig an transparenten Vorhabenplanungen der Verwaltung zu beteiligen und qualifizierte Rückmeldungen mit Begründungen zur (Nicht-)Berücksichtigung von Eingaben zu geben. Gleichzeitig müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen, den Aufbau der Kapazitäten von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu fördern, zum Beispiel über die Finanzierung eines Geschäftsstellenbetriebs oder Fortbildungen der Mitglieder über ihre Beteiligungsrechte und die Funktionsweise der Verwaltung. Dies sollte durch unabhängige und selbstverwaltete Finanzmittel erfolgen. Auch der Kapazitätsaufbau innerhalb der Kommunalverwaltung ist unerlässlich, um Wissen zu vermitteln, wie gute Partizipation gelingt.
Aktueller Stand in Nordrhein-Westfalens Kommunen
Daten belegen, dass das politische Interesse von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren in NRW angestiegen ist. Gleichzeitig haben insgesamt nur 44 Prozent der Kommunen Inklusions-/Behindertenbeauftragte und nur ein Drittel aller Kreise einen Beirat. 16 Prozent haben keine Form der Interessenvertretung.
Eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in kommunale Planungsaktivitäten zur UN-BRK findet außerdem bisher in nur 40 Prozent der erfassten Kommunen statt. Hinweise auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit als eine Voraussetzung für gelingende Partizipation wurden nur in gut der Hälfte der Aktivitäten gefunden.
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch Kommunen
Trotz richtiger Schritte zur Stärkung der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene seit Inkrafttreten der UN-BRK müssen Politik und Verwaltung stärker ihrer Verpflichtung aus der Konvention nachkommen, Kommunalpolitik zugänglicher zu machen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat dazu Empfehlungen erarbeitet. Zielführend wäre unter anderem, dass Beiräte und Beauftragte verbindlich und mit ausreichender finanzieller Ausstattung verankert sowie Beteiligungsstandards partizipativ entwickelt werden, um Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Das Land sollte unter anderem einen Partizipationsfonds einrichten und Projekte zur Stärkung der politischen Partizipation fördern, insbesondere im Bereich von Fortbildungen für zivilgesellschaftliche und staatliche Stellen.
Menschen mit Behinderungen frühzeitig in die kommunale Planung und Politik einzubinden setzt nicht nur ihr Recht auf politische Partizipation um, sondern führt auch dazu, dass passgenauere Maßnahmen gefunden werden, die Barrieren abbauen und keine weiteren erzeugen.
Link zu weiteren Informationen:





Wer sich dann tatsächlich dazu durchringt, die Empfehlung herunterzuladen, wird dabei auf Formulierungen stoßen, wie „…§27a GO NRW UN-BRK-konform anzuwenden und Vertretungen zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen zu bilden oder Beauftragte zu bestellen, auch wenn die jetzige Fassung des § 27a GO NRW nur eine ‚kann‘-Bestimmung ist“.
Solche Formulierungen, als Handlungsempfehlung für Kommunen zeigen die ganze Bandbreite, der Widersprüchlichkeit aktueller Inklusionspolitik und einen tief verwurzelten Ableismus in der Politik und der Gesellschaft.
Wäre eine Gemeindeordnung (GO) UN-BRK-konform, enthielte sie keine „kann“-Bestimmungen zum Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Eine UN-BRK-konforme GO würde nicht von „spezifischen Interessen von Menschen mit Behinderungen“ schwafeln.
Es gibt keine spezifischen politischen Interessen oder Themen von Menschen mit Behinderungen! Politik und alle politischen Themen betreffen Menschen mit Behinderungen.
„Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen auf alle politischen und gesellschaftlichen Themen bereichert die Politik!“,
das wäre eine UN-BRK-konforme Haltung!
Eine finanzielle Ausstattung und Begleit- und Unterstützungsangebote für Gremien wie Beiräte für Menschen mit Behinderungen ergeben sich aus solch einer Haltung selbstredend und scheinen selbst beim Deutschen Institut für Menschenrechte nicht selbstverständlich.
So gesehen fällt das Institut, mit seiner Empfehlung allen ehrenamtlich in Beiräten Engagierten und der Behindertenbewegung, ein Stück weit in den Rücken.
Stephan Laux Oktober 2025
Guten Abend Herr Laux, ihre Ansicht geht in die richtige Richtung. Man würde die Kritik hier besser verstehen wenn sie kurz erläutern könnten, um was für eine Norm es sich bei § 27a GO NRW handelt.
Herzliche Grüße Dr Martin Theben
Guten Morgen Herr Dr. Theben.
Der Paragraf 27a der Gemeindeordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen befasst sich, als Unterpunkt des § 27(Politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte) mit den spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=696544
Diesen Paragrafen gibt es auch in der hessischen Gemeindeordnung (dort stehen 2026 Kommunalwahlen an). Der Paragraf wurde mehrmals neugefasst. Dabei wurde jedes Mal versäumt, „kann“ Bestimmungen in verbindliche Aussagen umzuformulieren, und es ist von spezifischen Interessen betroffener gesellschaftlicher Gruppen die Rede.
Gerade stellt sich in meiner Kommune der Fall ein, dass Fraktionen (AfD Ableger und CDU) sich auf diese Kann-Bestimmungen und spezifischen Interessen beziehen, um die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen und so dessen Arbeit zu blockieren. „Wir müssen laut hessischer Gemeindeordnung keiner Satzung zustimmen und keinen Beirat benennen. Der Beirat soll sich um abgesenkte Bordsteine kümmern“ ist hier der Tenor.