München
Qualitäts-verbesserter Text:
Viele Menschen fahren E-Autos.
E-Autos haben einen Elektro-Motor.
Ein Elektro-Motor ist eine Maschine.
Die Maschine braucht Strom.
Der Strom kommt aus einer Batterie.
Eine Batterie speichert Strom für kleine Geräte.
Geräte mit Batterien brauchen keine Steck-Dose.
Der Motor macht fast kein Geräusch.
Das ist gut für die Umwelt.
Aber es gibt ein Problem.
E-Autos sind sehr leise.
Blinde Menschen hören die Autos nicht.
Autos mit Benzin-Motor machen Lärm.
Ein Benzin-Motor ist eine Maschine.
Die Maschine braucht Benzin.
Das Benzin wird verbrannt.
Der Motor macht laute Geräusche.
Blinde Menschen hören diese Autos gut.
E-Autos fahren fast ohne Geräusch.
Das gilt bei langsamer Fahrt.
Das ist gefährlich für blinde Menschen.
Sie hören die Autos nicht rechtzeitig.
Besonders gefährlich sind Kreuzungen.
Eine Kreuzung ist ein Ort.
Dort treffen sich mehrere Straßen.
Autos und Menschen treffen sich dort.
Man muss gut aufpassen.
Es gibt den Bayerischen Blinden-Bund.
Die Abkürzung ist: BBSB.
Der BBSB sagt:
E-Autos brauchen ein Warn-Geräusch.
Ein Warn-Geräusch ist ein Ton.
Der Ton warnt Menschen.
Er sagt: Achtung! Gefahr!
Menschen hören den Ton.
Dann können sie aufpassen.
Dieses Warn-Geräusch heißt: AVAS.
Das AVAS ist ein künstliches Geräusch.
Ein künstliches Geräusch ist gemacht.
Das Geräusch kommt aus einem Laut-Sprecher.
Ein Laut-Sprecher macht Töne laut.
Maschinen machen diesen Ton extra.
Es klingt wie ein Auto-Motor.
Vom 8. bis 15. Oktober 2025 ist eine besondere Woche.
Sie heißt: Woche des Sehens.
Der BBSB fordert in dieser Woche:
Alle E-Autos brauchen ein AVAS.
Man darf das AVAS nicht ausschalten.
Das AVAS muss laut genug sein.
Stefanie Freitag arbeitet beim BBSB.
Sie kann selbst nicht gut sehen.
Sie hat einen Test gemacht.
Fahr-Lehrer mussten die Augen verbinden.
Dann sollten sie über eine Straße gehen.
Zuerst kam ein Auto mit Benzin-Motor.
Die Fahr-Lehrer hörten das Auto gut.
Dann kam ein E-Auto.
Die Fahr-Lehrer hörten das E-Auto nicht.
Sie wussten nicht: Wo ist das Auto?
Das war sehr gefährlich.
So geht es blinden Menschen jeden Tag.
Das AVAS muss Regeln erfüllen.
Es muss bei langsamer Fahrt laufen.
Das gilt bis 30 Kilometer pro Stunde.
Kilometer pro Stunde zeigt die Geschwindigkeit.
Ein Auto fährt 50 Kilometer pro Stunde.
Das heißt: Es fährt 50 Kilometer in 1 Stunde.
Die Abkürzung ist: km/h.
Man darf es nicht ausschalten.
Es muss laut genug sein.
Aber es darf nicht stören.
In der Stadt sind viele Geräusche.
Das AVAS muss man trotzdem hören.
Der BBSB bittet die Politik:
Machen Sie gute Regeln für das AVAS.
Dann sind blinde Menschen sicherer.
Sie sind sicherer im Verkehr.

Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
MÜNCHEN (kobinet) In der heutigen Mobilität gewinnen Elektrofahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Doch für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Verkehr oft eine besondere Herausforderung. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass Verbrennerfahrzeuge durch ihr deutlich hörbares Fahrgeräusch wahrnehmbar sind, während elektrisch angetriebene Fahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten kaum hörbar sind. Dies erhöht das Risiko von gefährlichen Situationen bei Straßenüberquerungen oder an Kreuzungen.
Kurz gesagt ()
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) fordert während der Woche des Sehens die verpflichtende Einführung nicht abschaltbarer akustischer Warnsignale (AVAS) für Elektrofahrzeuge bis 30 km/h. E-Autos sind bei niedrigen Geschwindigkeiten praktisch lautlos und stellen dadurch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen dar, die sich im Verkehr aufs Gehör orientieren müssen.
Der BBSB richtet im Rahmen der vom 8. bis zum 15. Oktober 2025 stattfindenden Woche des Sehens einen deutlichen Appell an Politik und Wirtschaft zur vorgeschriebenen Einführung eines akustischen Signals bei E-Autos. Denn dieses verbessert die auditive Orientierungsmöglichkeit blinder und sehbehinderter Menschen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu stören.
Dazu Stefanie Freitag, BBSB-Bezirksgruppenleiterin und selbst stark sehbehindert: „Wir haben kürzlich eine Sensibilisierungsschulung für angehende Fahrlehrende durchgeführt. Sie mussten mit verbundenen Augen einen Weg überqueren und von der Seite kamen Autos: eins mit Verbrennermotor und danach folgte ein E-Auto. Die Teilnehmenden konnten das langsam herannahende E-Auto weder orten noch hören.“ Wichtig dabei ist, dass das Signal auch bei Hintergrundgeräuschen wahrgenommen wird. Hier könnte ein fest installiertes, nicht abschaltbares Warnsignal – das AVAS – Abhilfe schaffen.
Aktuell ist das jetzige AVAS ein künstlich erzeugtes, vom Fahrzeug selbst ausgehendes akustisches Signal, angelehnt an das Geräuschniveau von Verbrennerfahrzeugen bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Dabei soll die Lautstärke neben der Warnfunktion jedoch gleichzeitig keine akustische Belästigung durch zu hohe Lautstärke darstellen. Um die Verkehrssicherheit für Menschen mit Behinderung zuverlässig zu erhöhen, darf das akustische Warnsignal unterhalb einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht abschaltbar und muss deutlich wahrnehmbar sein. Gerade im Stadtverkehr werden Menschen mit den unterschiedlichsten Geräuschen konfrontiert. Ein zu leises akustisches Warnsignal eines E-Autos könnte im Straßenlärm leicht untergehen.

Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
MÜNCHEN (kobinet) In der heutigen Mobilität gewinnen Elektrofahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Doch für blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Verkehr oft eine besondere Herausforderung. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass Verbrennerfahrzeuge durch ihr deutlich hörbares Fahrgeräusch wahrnehmbar sind, während elektrisch angetriebene Fahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten kaum hörbar sind. Dies erhöht das Risiko von gefährlichen Situationen bei Straßenüberquerungen oder an Kreuzungen.
Kurz gesagt ()
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) fordert während der Woche des Sehens die verpflichtende Einführung nicht abschaltbarer akustischer Warnsignale (AVAS) für Elektrofahrzeuge bis 30 km/h. E-Autos sind bei niedrigen Geschwindigkeiten praktisch lautlos und stellen dadurch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen dar, die sich im Verkehr aufs Gehör orientieren müssen.
Der BBSB richtet im Rahmen der vom 8. bis zum 15. Oktober 2025 stattfindenden Woche des Sehens einen deutlichen Appell an Politik und Wirtschaft zur vorgeschriebenen Einführung eines akustischen Signals bei E-Autos. Denn dieses verbessert die auditive Orientierungsmöglichkeit blinder und sehbehinderter Menschen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu stören.
Dazu Stefanie Freitag, BBSB-Bezirksgruppenleiterin und selbst stark sehbehindert: „Wir haben kürzlich eine Sensibilisierungsschulung für angehende Fahrlehrende durchgeführt. Sie mussten mit verbundenen Augen einen Weg überqueren und von der Seite kamen Autos: eins mit Verbrennermotor und danach folgte ein E-Auto. Die Teilnehmenden konnten das langsam herannahende E-Auto weder orten noch hören.“ Wichtig dabei ist, dass das Signal auch bei Hintergrundgeräuschen wahrgenommen wird. Hier könnte ein fest installiertes, nicht abschaltbares Warnsignal – das AVAS – Abhilfe schaffen.
Aktuell ist das jetzige AVAS ein künstlich erzeugtes, vom Fahrzeug selbst ausgehendes akustisches Signal, angelehnt an das Geräuschniveau von Verbrennerfahrzeugen bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Dabei soll die Lautstärke neben der Warnfunktion jedoch gleichzeitig keine akustische Belästigung durch zu hohe Lautstärke darstellen. Um die Verkehrssicherheit für Menschen mit Behinderung zuverlässig zu erhöhen, darf das akustische Warnsignal unterhalb einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht abschaltbar und muss deutlich wahrnehmbar sein. Gerade im Stadtverkehr werden Menschen mit den unterschiedlichsten Geräuschen konfrontiert. Ein zu leises akustisches Warnsignal eines E-Autos könnte im Straßenlärm leicht untergehen.




