
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Bundestag hat am Freitag den Entwurf der Bundesregierung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet. Damit wurde der Weg für die elektronische Patientenakte frei gemacht: Ab 2021 sollen die Krankenkassen den Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten, ab 2022 können Ärzte und Ärztinnen Daten eintragen. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte, dass bei der elektronischen Krankenakte der Zugang für alle gewährleistet werden müsse, also auch für ältere und behinderte Menschen.










































