
Foto: Gemeinfrei, public domain
Schwerin (kobinet) In Mecklenburg-Vorpommern sind erste Schritte zur Öffnung unter Auflagen in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen und bei Angeboten und Diensten für Menschen mit Behinderungen (z. B. Werkstätten für behinderte Menschen) in Kraft getreten.










































