
Foto: Bundestag, gemeinfrei
Berlin (kobinet) Die Bundesregierung will das Pflegeunterstützungsgeld ausweiten. Dies teilte der Sozialverband VdK mit, der sich für diese Regelung eingestzt hat. Der Anspruch soll jetzt nach Informationen des Verbands auf 20 Tage ausgedehnt werden. So steht es nun im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der Bundestag heute am 14. Mai beschliessen will. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Neuregelung.
„Das ist der richtige Weg: Angehörige erhalten die Möglichkeit, auf Versorgungsprobleme in der häuslichen Pflege zu reagieren, beispielsweise durch geschlossene Tagespflegen oder wenn professionelle ambulante Strukturen wegbrechen. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Gesetzgeber unserer Auffassung gefolgt ist. Versorgungsprobleme sind in dieser Notsituation nicht in zehn Tagen zu lösen. 20 Tage sind ein echter Fortschritt für die Menschen. Klar ist aber auch, dass in vielen Fällen selbst 20 Tage nicht ausreichen werden. Pflegende Angehörige brauchen – wie Eltern – den Schutz des Infektionsschutzgesetzes.“
Als Pflegeunterstützungsgeld werden 90 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts von der Pflegekasse bezahlt. Pflegende Angehörige können die Leistung beantragen, wenn sie in Folge der Coronakrise die Versorgung übernehmen, weil die häusliche Versorgung anders nicht gewährleistet ist.