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Entlastung sozialer Einrichtungen darf kein Stückwerk bleiben

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Entlastung von sozialen Einrichtungen darf nach Ansicht von Jens Beeck, dem teilhabepolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, kein Stückwerk bleiben. "Die Aufnahme von Sozialpädiatrischen Zentren und Medizinischen Behandlungszentren in die Schutzmechanismen ist ein wichtiger Schritt. Die Entlastung von sozialen Einrichtungen darf aber kein Stückwerk bleiben", erklärte Jens Beeck anlässlich der aktuellen Debatten.

„Es ist ein Erfolg, dass die Bundesregierung auf unseren Druck hin nun auch die Strukturen der ambulanten medizinischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen in die Schutzschirme aufnimmt. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe viel zu lange sträflich vernachlässigt wurden und noch immer vor Problemen stehen. Wenn die Bundesregierung in diesem Tempo weiterarbeitet, dann setzen wir den Fortbestand wichtiger Einrichtungen aufs Spiel“, so der FDP-Sozialpolitiker.

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag am vergangenen Montag habe nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe erneut gezeigt: Sozialpädiatrische Zentren, die Kinder mit Beeinträchtigung untersuchen und behandeln, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung und Psychiatrische Institutsambulanzen für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen in der Corona-Krise finanziell abgesichert werden. „Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine schnelle Diagnose und Behandlung ungeheuer wichtig. Nur so können sie frühzeitig in ihrer Entwicklung gefördert werden. Aber auch die Medizinischen Zentren für Erwachsene sind für Menschen mit Behinderung ein unverzichtbarer Baustein in der Gesundheitsversorgung“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt. „Wir haben kein Verständnis, dass Bundesminister Spahn hier nicht aktiv wird. Diese Zentren sind genauso schützenswert wie Zahnarztpraxen oder andere medizinische Einrichtungen. Wir erwarten, dass nach der Anhörung von Sachverständigen am Montag diese Gesundheitseinrichtungen für Menschen mit Behinderung endlich in den Schutzschirm einbezogen werden.“