
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Seit dem 23.09.2020 sind die Betreiber von Webseiten öffentlicher Stellen verpflichtet, den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zu ihren Websites, inklusive Intranet und Downloads nachzukommen. Die Frist, um Barrierefreiheit auf Webseiten öffentlicher Stellen umzusetzen, gilt nun für alle Websites. Darauf hat Michael Wahl, Leiter der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) ausdrücklich hingewiesen.









































