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CDU/CSU: Werkstätten fester Bestandteil von inklusivem Arbeitsmarkt

Wilfried Oellers
Wilfried Oellers
Foto: Wilfried Oellers

Berlin (kobinet) Der gestern in Berlin durchgeführte "Schichtwechsel“, bei dem Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen mit Menschen ohne Behinderungen ihren Arbeitsplatz getauscht haben, hat für eine rege Diskussion über die Situation in Werkstätten gesorgt. Hierzu hat sich auch der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, mit der für viele Kenner*inner der UN-Behindertenrechtskonvention erstaunlichen Mitteilung geäussert, dass Werkstätten für behinderte Menschen keine Sonderformen seien, sondern fester Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarktes.

„Wir freuen uns, dass auch unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie der diesjährige Schichtwechsel stattfinden konnte. Denn Schichtwechsel bedeutet auch immer Perspektivwechsel: Er führt vor Augen, dass Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe keine Sonderformen sind, sondern fester Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarktes. Daher setzen wir uns dafür ein, diese Einrichtungen auch über die Stabilisierungsmaßnahmen hinaus, die wir in der Corona-Krise ergriffen haben, langfristig zu stärken“, betonte Wilfried Oellers.

In der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es in Artikel 27 u.a. in der deutschen Übersetzung, die noch von „integrativ“ statt „inklusiv“ spricht: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“

In seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom 13. Mai 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen explizit auch Stellung zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genommen. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“. Im Einzelnen heißt es in den abschließenden Bemerkungen dazu wie folgt: „Der Ausschuss ist besorgt über (a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates; (b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; (c) den Umstand, dass segregierte Werkstätten für behinderte Menschen weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.“

Der Ausschuss empfiehlt Deutschland daher, durch entsprechende Vorschriften wirksam einen inklusiven, mit dem Übereinkommen in Einklang stehenden Arbeitsmarkt zu schaffen, durch „(a) die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten an zugänglichen Arbeitsplätzen gemäß der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2014) des Ausschusses, insbesondere für Frauen mit Behinderungen; (b) die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt; (c) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihres sozialen Schutzes bzw. der Alterssicherung erfahren, die gegenwärtig an die Werkstätten für behinderte Menschen geknüpft sind.“

Immerhin erkennt Wilfried Oellers an, dass es bei der Entlohnung in Werkstätten noch hapert, die 2018 durchschnittlich 214,99 Euro pro Monat betrug. Er betonte in seiner Presseinformation: „Besonders die Werkstätten für behinderte Menschen stehen vor einer Herausforderung: Sie sollen einerseits die Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Andererseits sollen sie wirtschaftlich verwertbare Arbeitsergebnisse erzielen und mit dem Erlös Arbeitsentgelte auszahlen können. Ein besonderes Anliegen ist uns daher die Neugestaltung des Entgeltsystems: Viele Werkstattbeschäftigte haben nichts von der Erhöhung des Ausbildungsgeldes, die wir im letzten Jahr beschlossen haben. Denn der damit erhöhte Werkstattlohn wird auch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Und vor allem muss er von den Werkstätten für behinderte Menschen finanziert werden. Daher tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, zukünftig das Arbeitsförderungsgeld an das Ausbildungsgeld zu koppeln. So motivieren und fördern wir Werkstattbeschäftigte – und wir stellen die Existenz vieler Werkstätten auf eine sichere wirtschaftliche Grundlage.“

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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svendrebes
19.09.2020 13:25

Wundert mich nicht. Wer an klimafreundliche Diesel- und Benzinmotoren glaubt, hält Werkstätten auch für inklusive Arbeitsstätten…

Uwe Heinecker
18.09.2020 12:58

Herr Olllers hat den Inhalt und Sinn der UN-BRK nicht verstanden oder fehlinterpretiert diese zumindest. Durch diese Haltung wird sich nichts am Status der Werkstätten ändern.