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Armutsfester Hartz IV Regelsatz berechnet

Geldscheine
Budget, Geldscheine
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Bei einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft. Das errechnet die Paritätische Forschungsstelle in einer aktuellen Expertise zur umstrittenen und auch bereits von anderen Sozialverbänden und den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten statistischen Manipulation im Regelsatz heraus und schlägt darin eine neue Struktur des Regelbedarfes in der Grundsicherung vor.



Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.

Die von der Bundesregierung derzeit geplante Erhöhung des Regelsatzes zum Jahreswechsel um lediglich 14 Euro sei viel zu niedrig, um auch nur annähernd bedarfsgerecht zu sein, kritisiert der Verband. „Die bisherigen Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Regelsätze haben nichts mit Armutsbekämpfung zu tun und auch nichts mit redlicher Statistik“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische weist darauf hin, dass mit einem Regelsatz in Höhe von 644 Euro auch aus wissenschaftlicher Sicht die Einkommensarmut faktisch abgeschafft werde. „Die Armutsquote wäre praktisch null“, so Ulrich Schneider. „Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern.“

Neben dieser Anhebung des Regelsatzes für alleinlebende Erwachsene ab 1. Januar 2021 auf 644 Euro schlägt der Verband eine neue Regelbedarfs-Struktur vor, wobei so genannte „weiße Ware“, wie Kühlschränke, Waschmaschinen und so weiter, sowie Strom nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern als einmalige Leistung beziehungsweise als Bestandteil der Kosten der Unterkunft gewährt werden.

Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann HIER als PDF-Datei heruntergeladen werden