
Foto: Susanne Göbel
Wiesbaden (kobinet) Die hessische Landesbehindertenbeauftragte Rika Esser hat darauf hingewiesen, dass das Kabinett der Hessischen Landesregierung vergangene Woche beschlossen hat, dass die Besucherregelungen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe gelockert und damit die bislang bestehenden Beschränkungen aufgehoben werden. Die Träger haben eine zweiwöchige Umsetzungsfrist für die Etablierung entsprechender Schutzkonzepte, sodass die Verordnung am 29.09.2020 inkrafttreten wird.
Nur noch in begründeten Einzelfällen gelte dann ein generelles Besuchsverbot (zum Beispiel wenn bei Besuchern Infektionsanzeichen vorliegen). Weiterhin finanziert das Land Hessen nach Informationen von Rika Esser anlasslose Reihentest für Mitarbeiter*innen, die in den genannten Einrichtungen arbeiten.
Details dazu gibt’s in der folgenden Pressemitteilung:
Unter folgendem Link gibt’s weitere Ausführungen zur Verordnung, u.a. auch ein Verweis auf Kontaktmöglichkeiten für Nachfragen oder Beschwerden bei spezifischen Einrichtungen:




