
Foto: ForseA
Hollenbach (kobinet) Wie der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. in einem Mitgliederrundschreiben mitteilt, ist die Regelung der „besonderen Bedarfskonstellation“ im § 15 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch noch bei vielen unbekannt. Beim infrage kommenden Personenkreis handelt es sich um Menschen, deren Arme und Beine „gebrauchsunfähig“ sind. Dieses kann durch Lähmungen und/oder Spastik der Fall sein.











































