
Foto: H. Smikac
HEIDELBERG (kobinet) Nach Inkrafttreten des Bundesteilhabe-Gesetzes (BTHG) ergeben sich für die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung viele neue Aspekte. In einem zweiteiligen Beitrag, welcher im Diskussionsforum „Rehabilitations- und Teilhaberecht“ veröffentlicht wurde, geben die Autoren einen aktuellen Einblick in die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und werfen dabei rechtliche und tatsächliche Fragen auf, die sich in diesem Zusammenhang seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes ergeben.











































