
Foto: Sören Pellmann
Berlin (kobinet) „Die großen Erwartungen, die das Teilhabestärkungsgesetz mit seinem Namen weckt, können leider nicht erfüllt werden. Anstatt das schon länger in der Kritik stehende Zwangspooling zu beenden und den Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX zu streichen oder echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt oder im Alltag zu ermöglichen, werden diese prekären Punkte erwartungsgemäß ausgespart“, erklärte Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag.










































