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Frankfurt am Main (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), das gemeinsame Gremium der Zusammenarbeit der Träger der Rehabilitation, hat u. a. die Aufgabe, Gemeinsame Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Rehabilitation durch die Reha-Träger zu erlassen (§ 26 SGB IX). Diese Regelungen haben erhebliche Auswirkungen nicht zuletzt auf die davon betroffenen Rehabilitanden. Vor kurzem hat die BAR zwei neue Gemeinsame Empfehlungen veröffentlicht, zu Integrationsfachdiensten und zu Sozialdiensten.







































