
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der 1. September ist Stichtag für die Tariftreueregelung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ambulante Pflegedienste und Pflegeheime nur noch einen Versorgungsvertrag erhalten, wenn sie ihren Mitarbeiter*innen einen Tariflohn bezahlen oder ein regionalübliches Entgelt. Der VdK Deutschland kritisiert, dass viele Träger von Einrichtungen und Dienste-Anbieter die dadurch entstehenden Kosten an die Pflegebedürftigen weiterreichen und diese zusätzlich belasten. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Der 1. September wird zum Doomsday für Pflegebedürftige. Denn die Preissteigerungen für Pflegeleistungen sind immens, sie liegen bei 30 bis 40 Prozent.“









































