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Berlin (kobinet) Seit 1. Januar 2018 gibt es in Deutschland die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs). Die über 500 Beratungsstellen, in denen die Peer-Beratung eine wichtige Rolle spielt, wurden 2016 im Bundesteilhabegesetz verankert und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert. Voraussichtlich diese Wochen sollen die Bescheide für die weitere Förderung der EUTBs versandt werden. Damit entscheidet sich, welche Beratungsstelle mit welchen Ressourcen für die nächsten sieben Jahre ihre Arbeit fortsetzen können und welche so nicht mehr. Spannung ist also in diesen Tagen landauf landab bei den EUTBs angesagt.