
Foto: Prof. Dr. jur. Felix Welti
Kassel (kobinet) Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) im Jahr 2016 war nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Felix Welti ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bundesbehörden sei nach wie vor stark verbesserungsfähig. Und ein Gesetz, das nur Bundesbehörden bindet und als Spezialgesetz wahrgenommen wird, stoße an Grenzen, betonte Welti im Interview mit den kobinet-nachrichten anlässlich der vor kurzem erfolgten Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum novellierten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes.






































