
Foto: Lebenshilfe
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag muss endlich auch im Rahmen der T4-Aktion ermordete Menschen mit Behinderung offiziell als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkennen. Das fordert mit Nachdruck die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. „78 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern. Damit werden sie bis zum heutigen Tag zu Opfern zweiter Klasse gemacht“, beklagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt.







































