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Berlin (kobinet) "Am Ende des Jahres 2022, knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), ist die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem 'Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes', der nun als Unterrichtung (20/5150) vorliegt", heißt es in einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag. Die Bundesregierung verweise darin dem Bericht zufolge unter anderem auf die pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen drei Jahre, die auch erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und die Organisation von Leistungen durch die Leistungsträger gehabt hätten.
Zum jetzigen Zeitpunkt könnten noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Ziele erreicht werden. Die Begleit- und Forschungsprojekte würden jedoch eine Vielzahl wichtiger Einblicke in verschiedene Fragestellungen enthalten. Die Befunde stellten insofern einen Zwischenstand dar, als dass einer Reihe von Forschungsfragen im Zuge der Verlängerung der Projekte Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose um zwei Jahre weiter nachgegangen werde. „Die Veröffentlichung der abschließenden Ergebnisse ist gegen Ende des Jahres 2024 geplant“, schreibt die Regierung. Sie betont dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge zugleich, dass auf jeden Fall schon jetzt erkennbar sei, dass die meisten Akteure und Betroffenen die Ziele des BTHG unterstützen würden, es viele Fortschritte gebe, die Umsetzung deutschlandweit jedoch sehr heterogen sei.