
Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)
Berlin (kobinet) Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Vertragsstaaten dazu, Sondereinrichtungen abzubauen und Unterstützung personenzentriert und ambulant bereitzustellen. Die neuen Leitlinien des UN-Ausschusses benennen hierfür konkrete Umsetzungsschritte für die Deinstitutionalisierung. Mit einer Informationsschrift fasst die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte die Leitlinien zur Deinstitutionalisierung mit den Vorgaben des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Abbau von Sondereinrichtungen zusammen und zeigt die für die Situation in Deutschland besonders relevanten Inhalte auf. Die Informationsschrift kann sowohl in herkömmlicher als auch in Leichter Sprache kostenfrei heruntergeladen werden.






































