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Berlin (kobinet) Ca. 45.000 beschäftigungspflichtige Unternehmen beschäftigen keinen einzigen anerkannten behinderten Menschen. Nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales seien im Jahr 2022 lediglich sechs Bußgeldverfahren wegen der Nichtbeschäftigung behinderter Menschen eingeleitet worden. ZEIT ONLINE ist der Sache nachgegangen und hat ein entsprechendes Informationsrecht eingeklagt. Das Ergebnis ist noch bedrückender: „Nicht einmal die sechs Bußgeldverfahren hatte es 2022 demnach gegeben. Lediglich gegen ein Unternehmen bundesweit wurde nach Angaben der Bundesagentur im vergangenen Jahr überhaupt ein Ermittlungsverfahren wegen der Nichtbeschäftigung von Schwerbehinderten eingeleitet. Ein Bußgeld wurde aber auch in diesem Fall nicht verhängt“, heißt es in einem lesenswerten Beitrag von ZEIT Online vom 20. Dezember 2023. Was macht man angesichts einer solchen Situation der Nichtumsetzung von Gesetzen? Man schafft sie ab. Ab 2024 ist die Möglichkeit, Bußgelder zu erheben, abgeschafft.







































