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Infos zum Hinweisgeberschutzgesetz in Leichter Sprache

Henry Spradau
Henry Spradau
Foto: privat

Greifswald (kobinet) Henry Spradau aus Greifswald hat auch dieses Jahr den kobinet-nachrichten dankenswerter Weise immer wieder Berichte über sozialpolitische Entwicklungen oder Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Zum Abschluss des Jahres 2023 weist er die kobinet-Leser*innen in einem Bericht auf Informationen zum HInweisgeberschutzgesetz hin, die nun vom Paritätischen Gesamtverband in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.



Bericht von Henry Spradau

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Leichter Sprache

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen…“ ist am 2.7.2023 in Kraft getreten; damit wurden Vorgaben der EU umgesetzt. Es soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. So soll es sogenannten Hinweisgeber*innen (Whistleblower) ermöglicht werden, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Dies gilt zum Beispiel auch für Meldungen von Hinweisgeber*innen, die sich auf Äußerungen von Beamt*innen beziehen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen; beispielsweise die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellen oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.

Unternehmen ab 249 Beschäftigte müssen ein Hinweisgebersystem einrichten; ab 50 Beschäftigte gilt dies ab 17.12.2023.

Um die wichtigsten Inhalte und Regelungen des HinSchG allen Personen verständlich und zugänglich zu machen, hat der Paritätische Gesamtverband die Informationen in Leichter Sprache veröffentlicht. Diese können auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes abgerufen werden.

Link zu den Infos in Leichter Sprache zum Gesetz:

https://www.paritaet-mv.de/fachinformationen/details/hinweisgeberschutzgesetz-leichte-sprache