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Koalitionsvertrag Hessen – Grenzen der Inklusion darf es nicht geben

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Offenbach (kobinet) Der Verein Gemeinsam leben Hessen sieht mit großer Sorge der neuen Legislaturperiode in Hessen entgegen. CDU und SPD sprechen im Koalitionsvertrag von den aktuellen Herausforderungen im Bereich Schule und Bildung und wollen sich einsetzen für die Schule der Zukunft. Doch trotz der jüngsten PISA-Ergebnisse will die neue Landesregierung das "Schulsystem in seiner historisch gewachsenen Vielfalt bewahren und deshalb keine Systemdebatten führen“. Die neuen Koalitionspartner machen sich zudem "stark für Erhalt und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Förderschulen in Hessen“. Dabei ist längst nachgewiesen, dass die überwiegende Mehrheit (72,7 Prozent) der Förderschüler*innen die Schule ohne anerkannten Abschluss verlässt und damit so gut wie keine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat, heißt es in einer Presseinformation von Gemeinsam leben Hessen zur Unterzeichung des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD in Hessen.



„Die Koalitionspartner sprechen von den ‚Grenzen der gemeinsamen Beschulbarkeit‘ und setzen damit ein deutliches Zeichen gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Schon seit 2009 ist Deutschland aufgefordert, den sich aus der UN-BRK ergebenden Paradigmenwechsel schrittweise umzusetzen und die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung qualitativ hochwertig und für Alle zu organisieren. Die Ausgrenzung einzelner Kinder mit Behinderungen aus dem Angebot des Gemeinsamen Lernens verletzt die Würde und das Selbstwertgefühl der Betroffenen und verstößt somit gerade gegen das Kindeswohl. Dabei ist auch die hessische Landesregierung verpflichtet, ‚das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen und ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten‘ (Art. 24 UN-BRK). Die Verantwortlichen in Politik und Schule müssen, ‚angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen‘ treffen und ‚Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung‘ leisten (Art. 24 UN-BRK)“, heißt es von Gemeinsam leben Hessen.

Auch das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Beschluss vom 19.11.2021 (AZ 1 BvR 971/21) diesen individuellen und diskriminierungsfreien Rechtsanspruch auf Bildung bestätigt: „Kinder selbst haben ein aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitetes, gegen den Staat gerichtetes Recht auf Unterstützung und Förderung bei ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. … Eine Diskriminierung behinderter Menschen beim Zugang zur Schule verbietet Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wobei angemessene Vorkehrungen zu treffen sind, um behinderten Menschen den Zugang zur Schule zu ermöglichen.“

„Wir erinnern die neue Landesregierung daran, dass der UN-Fachausschusses im September 2023 folgende Empfehlungen abgegeben hat:

a) einen umfassenden Plan zur Beschleunigung des Übergangs von Sonderschulung zu inklusiver Bildung auf Landes- und kommunaler Ebene mit konkreten Zeitplänen, menschlichen, technischen und finanziellen Ressourcenzuweisungen und klaren Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Überwachung zu entwickeln;

b) Sensibilisierungs- und Bildungskampagnen zur Förderung inklusiver Bildung auf Gemeindeebene und bei den zuständigen Behörden umzusetzen;

c) Sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können, einschließlich der Verbesserung der Zugänglichkeit und Anpassung an alle Arten von Behinderungen“, heißt es in der Presseinformation von Gemeinsam leben Hessen.

Lesermeinungen

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Uwe Heineker
19.12.2023 12:37

anscheinend haben die Koalitionäre den Artikel 24 (Bildung) des UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung immer noch nicht richtig begriffen!

Marion
Antwort auf  Uwe Heineker
20.12.2023 10:33

Ganz abschaffen wird man Förderschulen nicht können, aber die Entwicklung diese wieder aufleben zu lassen, die ist gefährlich. Zum Glück ist das aber bereits in der Bundesregierung angekommen und man wird hier auf der KMK sicherlich darüber sprechen und im Extremfall auch politisch reagieren. Außer, die Union wird die Macht in Deutschland übernehmen, weil dann ist „inklusive Bildung“ gestorben.