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Lohn statt Taschengeld – von Almosen zu gerechter Bezahlung?

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Foto: Gerhard Bartz

Wien (kobinet) Auch in Österreich wird derzeit darüber debattiert, wie die Entlohnung und Inklusion behinderter Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gerechter gestaltet werden kann. "In Österreich gelten 28.000 Menschen mit Behinderungen 'arbeitsunfähig'. Behinderte Personen, die in Werkstätten arbeiten, erhalten nur ein Taschengeld statt Lohn und sind somit weder sozial- noch pensionsversichert. Am 12. Dezember 2023 fand in Wien die Präsentation der Ergebnisse zum Forschungsprojekt Lohn statt Taschengeld statt", berichtet der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS in einem Beitrag mit der Überschrift: "Lohn statt Taschengeld – von Almosen zu gerechter Bezahlung?"



„Das aktuelle Regierungsprogramm 2020-2024 der Bundesregierung aus ÖVP und GRÜNEN beinhaltet, dass Menschen mit Behinderungen, welche in Tages- und Beschäftigungsstrukturen arbeiten, in Zukunft eine faire Entlohnung bekommen und sozialversichert sein sollen. Die derzeitige Situation verstößt gegen Art. 27 der in Österreich 2017 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, die besagt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen haben. Das schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird“, heißt es u.a. im BIZEPS-Beitrag.

Link zum BIZEPS-Beitrag von Timea Rebstock