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Vor 60 Jahren begann der Ausschwitz-Prozess in Frankfurt

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Dr. Martin Theben
Dr. Martin Theben
Foto: privat

Berlin (kobinet) Inmitten der Vorfreude auf die ruhigere Weihnachtszeit wartet der kobinet-Chronist Dr. Martin Theben diesmal mit einem sehr traurigen, leider aber hochaktuellen Thema auf. Als frischgebackener Abiturient besuchte er im November 1990 mit der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste das Konzentrationslager Auschwitz. Die Arbeit im Archiv und die Eindrücke an diesem Ort der Entmenschlichung haben ihn sehr geprägt. "Damals habe ich mir dort geschworen", so Martin Theben, "dass ich gegen jede Form von Unrecht und Diskriminierung, so lange ich lebe, angehen werde. Am 20. Dezember 2023 jährt sich zum 60. mal der Beginn des ersten großen Auschwitz-Prozesses in Frankfurt am Main. Martin Theben übermittelte den kobinet-nachrichten den nachfolgenden Bericht.



Bericht von Dr. Martin Theben

Der Streaming-Dienst Disney+ sendet derzeit die Mini-Serie Deutsches Haus. Aus Sicht der fiktiven Dolmetscherin Eva Bruhns thematisiert die Serie den ersten Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main, der am 20. Dezember 1963 seinen Anfang und ein Jahr und acht Monate später sein Ende nahm.

Das es in dieser Zeit, in der viele nichts mehr mit den Grauen des Krieges zu tun haben und den Massenmord totschweigen wollten, zu diesem Mammutverfahren kam, war zunächst eher dem Zufall zu verdanken. Ein ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers Emil Wulkan präsentierte einem Journalisten der Frankfurter Rundschau sog. Todesmeldungen. Es handelte sich dabei um Angaben von Häftlingen, die angeblich auf der Flucht erschossen worden waren und aus denen die Namen der Opfer und der SS-Angehörigen, die sie erschossen hatten, zu ersehen waren. Der Journalist Gnielka leitete diese Dokumente an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main weiter. Und es war dem Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der als Jude selbst vor dem Terror der Nazis fliehen musste, zu verdanken, dass nach mehr als drei Jahren Vorermittlungen schliesslich 22 Angeklagte vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Hans Hofmeyer angeklagt worden waren.

Fritz Bauer trat in dem Verfahren nicht selbst auf. Er übertrug den Fall ganz bewusst drei jungen unbelasteten Staatsanwälten und deren direktem Vorsitzenden Oberstaatsanwalt Großmann. Dies waren die Staatsanwälte Kügler, Vogel und Wiese. Die Nebenklage wurde durch die Rechtsanwälte Ormond, Rabe und für die ehemaligen Häftlinge die jetzt in der DDR lebten Prof. Kaul. Ehemalige Häftlinge aus aller Welt reisten nach Frankfurt, um zum Teil ergreifend Zeugnis über ihr Drangsal abzulegen. Auch ehemalige SS-Angehörige, die im Lager Dienst taten, traten als Zeugen auf. Einige redeten viel, sagten aber wenig. Anderen musste jeder Satz aus der Nase herausgezogen werden. Keiner belastete die Angeklagten bezüglich ihrer angeschuldigten Taten. Niemand der Täter, gleich ob Angeklagte oder Zeugen leugnete den Massenmord in Auschwitz grundätzlich. Es hatte eben nur keiner direkt damit was zu tun – so die generelle Argumentation, die auch dem damaligen Zeitgeist entsprach.

Die Angeklagten repräsentierten fast alle Funktionsebenen der zum Teil sehr verschachtelten Organisationsstruktur des Konzentrationslager Auschwitz. Unter ihnen befanden sich die beiden Adjudanten Mulka und Höcker. Die Adjudanten übten die Funktionen des Stellvertreters der damaligen Lagerkommandanten Höß und Baer aus; beide lebten nicht mehr. Angeklagt als Angehöriger der sog. Politischen Abteilung war Boger, berüchtigt für seine äußerst brutalen Verhörmethoden im Rahmen, wie es damals hieß, „Verschärfter Vernehmungen“ und der Rapportführer Kaduk. Kaduk war meist alkoholisiert und ebenfalls dafür bekannt, besonders menschenverachtend Häftlinge zu quälen und zu töten. Verantworten mussten sich Ärzte und Zahnärzte, die sich an Selektionen beteiligt hatten. Dabei wurden im Lager ankommende Häftlinge meist nur mit einer Handbewegung in arbeitsfähige und arbeitsunfähige Menschen „sortiert“. Letztere wurden ermordet und fielen der Vergasung anheim. Die anderen mussten im Lager schwerste Zwangsarbeiten verrichten. Nicht wenige starben oder waren der tödlichen Willkür der SS-Angehörigen ausgeliefert.

Auch zu den Angeklagten zählten die sog. Sanitätsdienstgrade. Sie waren für das Einfüllen des Zyklon B im Rahmen der massenhaften Vergasung verantwortlich. Angefordert wurde das Zyklon B zum Beispiel aus Dessau unter der Tarnbezeichnung „Material zur Judenumsiedlung zwecks Sonderbehandlung“. Dem Angeklagten Mulka, der wie alle Angeklagten jede Beteiligung an dem Massenmord leugnete, wurde im Laufe des Verfahrens eine solche schriftliche Anforderung, die auch seine Unterschrift trug, vorgehalten. Er gab auf konkrete Befragung des Vorsitzenden auch zu, dass er die wahre Bedeutung der Bezeichnung Sonderbehandlung kannte. Ein weiterer Beteiligter, Klehr, war beschuldigt im sog. Krankenbau Menschen, auch Kinder, mit Phenol-Injektionen ins Herz getötet zu haben.

Alle Angeklagten wurden von zum Teil mehreren Verteidigern vertreten. Unter ihnen stach Rechtsanwalt Laternser, der bereits das Oberkommando der Wehrmacht vor dem Nürnberger Kriegsverbrecher Tribunal vertreten hatte, besonders hervor. Er lieferte sich heftige Redegefechte mit dem Starjuristen der DDR Prof. Kaul. Außerdem leugnete Laternser die grundsätzliche Berechtigung des Gerichts, die angeklagten Taten aburteilen zu dürfen und hielt alle ehemaligen Häftlinge aus den Ostblockstaaten, die jetzt als Zeugen auftraten, für unglaubwürdig. Die Selektion, so Laternser, sei kein Mord. Vielmehr hätten die Angeklagten in diesen Fällen ja Leben geredet (!). Prof. Kaul wiederum sah die Schuld für Auschwitz letztendlich im Monopolkapitalismus. Kaul hatte in der DDR eine populäre Ratgeber-Serie und vertrat die westdeutsche KPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Alle SS-Angehörigen seien unisono als Mörder zu bestrafen.

Einen hervorragenden Eindruck der Atmosphäre im Gerichtssaal erhält man durch die Tonbandmitschnitte, die durch die Fritz-Bauer-Stiftung veröffentlicht worden sind.

Das Urteil wurde am 19. und 20. August 1965 verkündet. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen frei gesprochen, die übrigen als Mittäter oder wegen Beihilfe zu zum Teil lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Fritz Bauer starb drei Jahre nach dem Urteil 1968.

Gerade in einer Zeit, in der der Antisemitismus von allen Seiten wieder brutal zu Tage tritt, sollte man sich dieses Jahrestages und seinen daraus erwachsenen Verpflichtungen, unsere pluralistische Gesellschaft zu verteidigen, dringend vergegenwärtigen.

Infos zum Prozess Der Auschwitz-Prozess (auschwitz-prozess-frankfurt.de)

Tonbandmitschnitte zur Verhandlung Tonbandmitschnitt des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses