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BERLIN (kobinet) Ein breites Bündnis der Mitglieder des Deutschen Behindertenrates, des Wohlfahrtsverbandes AWO, des Paritätischen Gesamtverbandes und der Diakonie sowie der Fachverbände für Menschen mit Behinderung weist darauf hin, dass eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nur gelingen kann, wenn die Vorgabe des Kostenvorbehaltes im Achten Buch Sozialgesetzbuch aufgehoben wird. Mit diesem Kostenvorbehalt schließt der Gesetzgeber, so dieses Bündnis der Verbände explizit die Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und die Ausweitung des Leistungsumfangs aus.
Ein Paradigmenwechsel im SGB VIII im Sinne der umzusetzenden UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist unter den Vorzeichen des Kostenvorbehaltes des Gesetzgebers nicht realisierbar. Die angestrebte Verbesserung der Leistungszugänge und Leistungserbringung sowie die Schließung der Leistungslücken für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien wird nur dann möglich sein, wenn die dafür benötigte finanzielle Ausstattung gewährleistet wird.
Alles andere wäre nach Einschätzung des Bündnisses dieser Verbände eine Mogelpackung und ein Verstoß gegen die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, eine geeignete Finanzierung für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe bereitzustellen und ihren Verpflichtungen aus der UN-BRK nachzukommen.




