
Foto: Julia Lippert
Berlin (kobinet) Der folgende Text dient dazu, die Argumentation des Bundesgerichtshofs (BGH) in seinem neusten Beschluss zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen darzustellen. Die Argumentation wird von der Verfasserin dieses Textes in keiner Weise geteilt. Der Text soll Menschenrechtsaktivist*innen und Kritiker*innen der Behandlung unter Zwang dazu dienen, die Argumentationsweise des BGH nachzuvollziehen und gegen sie an zu argumentieren. Ohne einen starken Gegenwind aus der Zivilgesellschaft, wird der ambulante ärztliche Zwang in Deutschland sehr wahrscheinlich … In einer zynischen Kleinteiligkeit, die die Behandlung unter Zwang u.a. als „Maßnahme der staatlichen Fürsorge“ definiert, wird durch den BGH die Argumentation der Gesetzgebenden gegen den ambulanten Zwang auseinandergenommen, mit dem Ziel, ärztliche Zwangsmaßnahmen auch im Wohnumfeld der Betroffenen umsetzen zu können [0].










































