Berlin (kobinet) "Das neue Staatsbürgerschaftsrecht erleichtert die Einbürgerung, schließt aber nicht nur behinderte Menschen aus. Das dürfte verfassungswidrig sein." Darüber berichtet die Tageszeitung taz in einem Bericht vom 9. Februar 2024. Handicap International und eine Reihe von weiteren Verbänden hatten gegen diese Regelungen protestiert.
„Die Ampelkoalition erleichtert mit einer Gesetzesreform die Einbürgerung: In Zukunft ist es bereits nach fünf Jahren Aufenthalt möglich, den deutschen Pass zu bekommen; bisher waren es acht Jahre. Und es ist nicht mehr Voraussetzung, dass ein Mensch seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt, um die deutsche erhalten zu können. So positiv diese Veränderungen sind, so erschreckender sind jene Änderungen, mit denen etwas passiert, was wohl kaum eine Person mit dem Staatsbürgerschaftsrecht in Verbindung bringt: die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Das bisherige Staatsbürgerschaftsgesetz sah vor, dass Menschen, die eingebürgert werden möchten, ihren Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen bestreiten können und dabei nicht auf Leistungen wie das Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen angewiesen sind. War eine Person aber auf Sozialleistungen angewiesen und hatte ‚deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten‘, führte dies nicht zum Ausschluss der Einbürgerung“, heißt es im taz-Artikel.
Diese neue Regelung betrifft nicht nur behinderte Menschen, sondern auch andere Gruppen, die nicht einer lebensunterhaltssichernden Beschäftigung nachgehen können.