
Foto: Tristan Vankann / fotoetage
Bremen (kobinet) Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen, Arne Frankenstein, hat von seinem gesetzlichen Rügerecht Gebrauch gemacht und einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen formal gegenüber der zuständigen Bausenatorin Özlem Ünsal gerügt. Hintergrund der Beanstandung ist die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gebäude im Tabakquartier, das künftig vom Finanzsenator insbesondere für die Nutzung des Aus- und Fortbildungszentrums angemietet werden wird: Der Zugang zu diesem Gebäude soll durch einen Hublift vermittelt werden.








































