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Berlin (kobinet) Lange wurde heute im Deutschen Bundestag über die verschiedenen Anträge zur Sterbehilfe debattiert. Am Ende fand keiner der Antrag eine Mehrheit. So bleibt erst einmal alles, wie es war. Deutlich wurde aber, dass eine ausführlichere gesellschaftliche Diskussion zu dem ethisch äusserst brisanten Thema nötig ist.
Link zum Bericht der tagesschau über die Bundestagsdebatte
„Auch nach der Abstimmung haben wir in Deutschland die weltweit liberalste Regelung der Suizidbeihilfe; und wir bewegen uns einen großen Schritt weiter auf dem abschüssigen Pfad zu einer Normalisierung der Sterbehilfe”, sagte der Malteser Vorstandsvorsitzende Elmar Pankau. „Denn es ist leichter möglich, sein Leben mit Hilfe Dritter zu beenden, als einen Termin für eine psychologische Beratung zu bekommen. Das ist eine inakzeptable Schieflage der gesellschaftlichen Prioritäten. Wir müssen den Menschen das Leiden nehmen, nicht das Leben. Anstatt uns darauf zu konzentrieren, ihnen den assistierten Suizid zu erleichtern, müssen wir ihnen rechtzeitig präventive Hilfestellungen anbieten. Der Antrag zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetz bis Mitte nächsten Jahres ist daher ein wichtiger Schritt, auch wenn er wie ein nachgeschobener Gedanke wirkt.”
Die Abgeordnete der Grünen, Stephanie Aeffner äusserte sich auf Facebook wie folgt zur heutigen Debatte und ihrer Entscheidung:
„Die Beschäftigung mit dem Lebensende und die Frage nach einem assistierten #Suizid ist eine sehr bewegende und hoch ethische Frage. Ich möchte, dass Menschen die Möglichkeit haben, Suizidbeihilfe zu bekommen, um selbstbestimmt und in Würde sterben zu können. Genauso sind mir aber auch die Gefahren bewusst, wenn wir als Gesetzgeber keine gute Regulierung der Suizidbeihilfe treffen und keine Schutzkonzepte vorsehen.
Aus diesem Grund habe ich heute den Gesetzesentwurf von Dr. Lars Castellucci, Dr. Kirsten Kappert-Gonther u.a. als Mitantragstellerin unterstützt, denn er sollte den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern. Er beinhaltete weitreichende Schutzkonzepte, die einen Missbrauch und gewerbsmäßige Suizidhilfe-Infrastruktur verhindern sollten. Leider hat dieser Antrag bei der heutigen Abstimmung keine Mehrheit gefunden.
Ich bin froh, dass der konkurrierende Antrag um meine Kolleg*innen Katrin Helling-Plahr, Dr. Till Steffen, Renate Künast u.a. ebenfalls keine Mehrheit gefunden hat. Die Gründe sind für mich zum einen das nicht ausreichende Schutzkonzept. Auch haben die darin vorgesehenen, neu einzurichtenden Beratungsstellen unklare Anforderungen an die Qualifikation des Personals. Zudem ist in diesem Antrag nur ein einziges Beratungsgespräch vorgesehen. Auch wären die Kosten einer dort vorgesehen staatlich finanzierten Suizidhilfe-Infrastruktur immens. Vor allem aber wird nicht unter Strafe gestellt, wenn vorgeschrieben Schutzkonzept nicht eingehalten wird. All diese Argumente haben mich dazu bewogen, heute gegen diesen Antrag zu stimmen.
Dass es nun immer noch keine gesetzliche Regelung gibt, sollte uns als Parlamentarier*innen verpflichten, schnell eine Lösung zu finden, die den Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Ende ihres Lebens bei gleichzeitiger Einhaltung des Schutzauftrages ermöglicht. Dennoch bin ich froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Antrag zur Suizidprävention einigen konnten. Den kompletten Text findet Ihr auf meiner Homepage: https://aeffnerstephanie.de/…/persoenliche-erklaerung…/„
Link zum Facebook-Eintrag von Stephanie Aeffner
Hubert Hüppe und Dr. Wolfgang Schäuble haben in einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten deutlich gemacht, dass sie sich enthalten, weil die gesellschaftliche und politische Debatte zu dieser wichtigen Frage noch keineswegs abgeschlossen ist.




