
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) In einer dreistündigen Debatte geht es heute am 6. Juli im Deutschen Bundestag sozusagen um Leben oder Tod. Dabei haben die Bundestagsabgeordneten über eine Neuregelung der Suizidhilfe zu entscheiden. Zur namentlichen Abstimmung stehen nun noch zwei Gesetzentwürfe von fraktionsübergreifenden Gruppen, die am 5. Juli, den federführenden Rechtsausschuss passierten, wie es auf der Seite des Deutschen Bundestages zur heutigen Debatte heißt, die von 9:00 bis 12:00 Uhr im Bundestagsplenum geführt und live auf phoenix und über das Parlamentsfernsehen auf www.bundestag.de übertragen wird. Für behinderte Menschen hat diese Debatte aus verschiedenen Blickwinkeln eine sehr hohe Brisanz.
Während einige behinderte Menschen sich aufgrund ihrer persönlichen Situation das Recht auf Suizidhilfe erkämpfen wollen, befürchten viele in der Behindertenbewegung Engagierte nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen während der Nazizeit und der gesellschaftlichen Stimmung einen weiteren ethischen Dammbruch. Sie fordern u.a. das Recht auf eine gute und unkomplizierte Unterstützung zum selbstbestimmten Leben zu fördern, statt den selbstbestimmten Tod zu unterstützen. Der Druck auf behinderte Menschen, sich für einen Suizid zu entscheiden, könnte aufgrund eines gesellschaftlich immer noch defizitären Denkens und Drucks steigen.
Beide zur Debatte und Abstimmung stehende Entwürfe eint nach Informationen des Deutschen Bundestages, dass mit ihnen Voraussetzungen geschaffen werden sollen, unter denen Suizidwillige Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten können. Dazu sind unter anderem Änderungen im Betäubungsmittelgesetz vorgesehen. Beide Entwürfe sehen zudem eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung im Heilmittelwerbegesetz sowie jeweils eine Evaluierung vor. Namentlich abgestimmt werden soll zudem über einen gemeinsamen Antrag beider Gruppen mit dem Titel „Suizidprävention stärken“ (20/7630).
Link zum Hintergrundbericht des Deutschen Bundestages
Dem evangelischen Fachverband für Teilhabe (BeB) ist es wichtig, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages verstärkt mit den Bedarfen von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigen. Daher hat der Fachverband einen dringenden Appell für eine umfassende Suizidprävention zum Schutz von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung an die Bundestagsabgeordneten gerichtet. Der BeB erwartet vom Gesetzgeber, dass über ein Suizidpräventionsgesetz ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um Menschen vor übereilten Entscheidungen, Einflüssen anderer oder mangelnden Hilfemöglichkeiten, die für den Suizidwunsch (mit)ursächlich sein können, in Schutz zu nehmen. Bevor ein Mensch Suizidassistenz in Anspruch nimmt, sollte er nach Ansicht des BeB mehrere kostenfreie Pflichtberatungen mit psychotherapeutischem Charakter in Anspruch genommen haben. In einer ergänzenden Begutachtung müsse von ärztlicher bzw. psychiatrischer Seite die Einschränkung der Willensfähigkeit ausgeschlossen werden.




