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Appell für Suizidprävention

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Berlin (kobinet) Am 6. Juli berät der Deutsche Bundestag über zwei verschiedene Gesetzesentwürfe zur Regelung der Beihilfe zum Suizid sowie über zwei Entschließungsanträge, die die Verpflichtung der Bundesregierung zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes enthalten. Dem evangelischen Fachverband für Teilhabe (BeB) ist dabei wichtig, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages verstärkt mit den Bedarfen von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigen. Daher hat der Fachverband einen dringenden Appell für eine umfassende Suizidprävention zum Schutz von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung an die Bundestagsabgeordneten gerichtet.



Der BeB erwartet vom Gesetzgeber, dass über ein Suizidpräventionsgesetz ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden, um Menschen vor übereilten Entscheidungen, Einflüssen anderer oder mangelnden Hilfemöglichkeiten, die für den Suizidwunsch (mit)ursächlich sein können, in Schutz zu nehmen. Bevor ein Mensch Suizidassistenz in Anspruch nimmt, sollte er nach Ansicht des BeB mehrere kostenfreie Pflichtberatungen mit psychotherapeutischem Charakter in Anspruch genommen haben. In einer ergänzenden Begutachtung müsse von ärztlicher bzw. psychiatrischer Seite die Einschränkung der Willensfähigkeit ausgeschlossen werden.

Karsten Isaack, Vorsitzender des Beirats der Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung im BeB spricht aus eigener Erfahrung: “Eine Unterstützung von Menschen, deren freie Willensäußerung aufgrund kognitiver, seelischer oder psychischer Beeinträchtigung mehrdeutig ist, muss vorhanden sein. Ansonsten besteht die Gefahr von vorschnellen Entscheidungen.”

Der Vorsitzende des BeB, Pfarrer Frank Stefan, äußert sich zu den Gesetzesentwürfen wie folgt: „Unser ethisches Fundament beinhaltet die Säulen der Selbstbestimmung und der Prävention, gerade auch für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung. Der Aufbau regionaler Strukturen für Suizidprävention ist dafür zwingend erforderlich.” Frank Stefan spricht sich dafür aus, die Gesetzesentwürfe eingehender zu diskutieren, auch mit den Verbänden für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung.