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STUTTGART (kobinet) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die im Gesetz zum beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthaltenen Neuerungen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und Erleichterung bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte. Damit die Aufnahme und Integration gelingt, fordert der Verband den nachhaltigen Ausbau der Integrationsangebote und eine sichere Finanzierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung.
„Die Entscheidung des Bundestages zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes war längst überfällig. Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, dass die Reform so lange auf sich warten ließ. Insbesondere auch der sogenannte „Spurwechsel“ für Geflüchtete bietet Menschen mit einem Ausbildungsplatz und einer festen Arbeitsstätte in Arbeitsfeldern, die dringend Fachkräfte benötigen, jetzt eine echte Zukunftsperspektive“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg mit Blick auf dieses Gesetz und die damit verbundene Beschäftigungsverordnung.
Mit der verstärkten Anwerbung ausländischer Fachkräfte müssten Integrationsleistungen und Beratungsangebote jetzt schnell und stetig ausgebaut werden. „Menschen, die hierher einwandern, brauchen vielfältige Unterstützung wie bei der Vermittlung von Deutsch- und Integrationskursen oder einer Wohnung, aber auch bei der Suche nach einem Kita-Platz. Damit der Bedarf gedeckt werden kann, benötigt es eine verbindliche finanzielle Unterstützung für die vielen freien gemeinnützigen Träger*innen wie auch für Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, die sich schon heute im Auftrag des Staates als Vereine oder soziale Einrichtungen um Menschen nach ihrem Zuzug kümmern“, so die Vorständin.




