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Bonn (kobinet) Über 8.400 schwerbehinderte Akademiker*innen waren im Mai 2023 bundesweit arbeitslos und auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Ein Fachkräftepotential, das auch für Ihr Unternehmen sehr interessant sein kann. Darauf weist der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker (AG-S sbA) hin, der Arbeitgeber*innen bei der Gewinnung motivierter Bewerber*innen unterstützt und für Fragen rund um die Einstellung zur Verfügung steht.
„Durch Gehaltskostenförderungen können Erprobungen und intensive Einarbeitungsphasen finanziell unterstützt werden. Zusätzlich werden behinderungsbedingte Arbeitsplatzanpassungen zu 100% finanziert. Auch Investitionen für neue Arbeitsplätze werden gefördert.
Link zu Infos zu den Angeboten gibt’s unter www.zav.de.
Das Team des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker*innen nennt folgende Fördermöglichkeiten zur Einstellung schwerbehinderter Akademiker*innen:
Probebeschäftigung:
Zur Erprobung am Arbeitsplatz kann eine 3-monatige Probebeschäftigung gefördert werden. Für die Probebeschäftigungen werden dem Arbeitgeber die Gesamtlohn-kosten zu 100% erstattet.
Eingliederungszuschuss:
Zum Beispiel bei einer längeren Einarbeitungszeit oder zum Ausgleich behinderungs-bedingter Besonderheiten kann ein Zuschuss für bis zu 5 Jahre in Höhe von bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes gewährt werden. Bei Bewerber*innen, die älter als 55 Jahre alt sind, sogar bis zu 8 Jahre. Auch befristete Beschäftigungsverhältnisse können gefördert werden!
Mehrfachanrechnung:
Arbeitgeber mit 20 und mehr Mitarbeiter*innen sind gesetzlich verpflichtet, auf 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, ist eine monatliche Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtplatz von bis zu 360 Euro fällig. Bei der Einstellung schwerbehinderte Menschen kann die Anrechnung auf 2, ggf. sogar auf 3 Pflichtplätze erfolgen. Hier ein Beispiel: