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Friedrichshafen (kobinet) Über Problemen mit der AOK Baden-Württemberg berichtet der Verein Bürger für Bürger aus Friedrichshafen. Eine Beratungskundin beantragte beispielsweise bei der AOK Bodensee Oberschwaben bisher vergeblich die Kostenübernahme für einen Assistenzhund. Die Antragstellerin leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung und einer dissoativen Störung.
„Menschen mit einer dissoziativen Störung können Aktivitäten, die sich über Minuten, Stunden oder manchmal viel längere Zeiträume ereignet haben, vollkommen vergessen. Sie können das Gefühl haben, dass ihnen die Erinnerung an einen Zeitraum fehlt. Darüber hinaus fühlen sie sich möglicherweise von sich selbst, das heißt, von ihren Erinnerungen, Eindrücken, ihrer Identität, ihren Gedanken, Gefühlen, ihrem Körper und ihrem Verhalten losgelöst (dissoziiert). Oder sie fühlen sich von der Welt um sich herum losgelöst. Ihr Identitätsgefühl, ihre Erinnerung und/oder ihr Bewusstsein ist also bruchstückhaft. Zu den dissoziativen Störungen zählen:
· Gefühl des Loslösens vom Selbst und/oder der Umgebung (Depersonalisations-/Derealisationsstörung)
· Unfähigkeit, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern, die für gewöhnlich mit Traumata oder Stress zusammenhängen (dissoziative Amnesie)
· Bruchstückhaftes Erleben der Identität und von Erinnerungen (Dissoziative Identitätsstörung)“,
berichtet Thomas Schalski vom Verein Bürger für Bürger. So wisse die Antragstellerin nicht, wo sie ist und finde nicht nach Hause. Je nach Jahreszeit könne dieses sehr gefährlich sein. „Es ist schon vorgekommen, dass Sie stundenlang hilflos umhergeirrt ist. Hier hilft der Assistenzhund. Er erkennt, wenn eine dissoative Störung im Anmarsch ist und bringt sie dann nach Hause“, berichtet Thomas Schalski (siehe auch https://www.rehahunde.de/news/PTBS-Assistenzhund-Meiko.htm).
Nach § 33 SGB V müsse die Krankenkasse nach Ansicht von Thomas Schalski die Kosten für Hilfsmittel tragen, die eine Behinderung verhindern oder ausgleichen. „Die AOK sieht hier keinen Handlungsbedarf. Angeblich unterstützt der Assistenzhund die Antragstellerin nicht bei dem Ausgleich der Behinderung. Der Assistenzhund erfüllt angeblich nicht bei der Zielerreichung des § 33 SGB V. Das sehen wir anders und daher läuft derzeit ein Klageverfahren beim Sozialgericht. Nötigenfalls muss das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheiden. Leider ist dieses nicht der einzige Fall, in dem die AOK Oberschwaben auffällig ist. So werden auch schon mal Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Pflegegradeinstufung ausgetrickst. Ohne Rechtsgrundlage werden zum Beispiel im Klageverfahren rechtswidrig neue MDK Gutachten veranlasst, als Versuch positive Gutachterentscheidungen wieder auszuhebeln“, schildert Thomas Schalski seine Erfahrungen.
Der Verein Bürger für Bürger vertritt Menschen mit Beeinträchtigung gegenüber den Sozialversicherungsbehörden. Er vertreten aber auch die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen auf politischer Ebene. „Uns interessieren daher Menschen mit Beeinträchtigungen, die bei der Kostenübernahme für Assistenzhunde ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bitte schreiben Sie uns unter: [email protected]„, so der Appell von Thomas Schalski.




