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Berlin (kobinet) Wird die Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Fördermitteln für Beratungsstellen ausgebootet? Darum geht es u.a. bei einer Verhandlung am 10. Mai vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Stuttgart (ZsL) hat bis Ende 2022 eine Beratungsstelle für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) betrieben. Die Beratungsstelle wurde durch Fördermittel des Bundes finanziert. Die letzte Förderperiode endete 2022. Das ZsL hat sich für eine neue Förderung ab 2023 beworben, wurde aber bei der Vergabe der Fördermittel übergangen. Das ZsL klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Fortsetzung der Förderung. Die mündliche Verhandlung findet am 10. Mai in Berlin statt.










































