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New York City (kobinet) Während die am 29. Juni verkündete Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, dem Supreme Courts, gegen Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung von Menschen mit dunkler Hautfarbe an Universitäten ein Rückschritt in Sachen Bürgerrechte bedeuetet, gibt es in Sachen Behindertenrechte eine gute Nachricht aus den USA. Eine Sammelklage gegen die Verkehrsgesellschaft von New York bringt einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zufolge einen Vorstoß in Sachen Barrierefreiheit. Bis 2055 sollen 95 Prozent der U-Bahn-Stationen mit dem Americans with Disabilities Act in Einklang gebracht und barrierefrei werden.
„Ein Teil der New Yorker U-Bahn-Stationen ist aufgrund von fehlenden Aufzügen für Menschen mit Behinderungen faktisch nicht nutzbar“, heißt es im BIZEPS-Bericht zum derzeitigen Zustand der New Yorker U-Bahn-Stationen. Und weiter wird dort berichtet: „Im April 2023 konnte ein wichtiger Vorstoß in Sachen Zugänglichkeit zum Verkehrssystem gemacht werden. Ein Bundesrichter in Manhattan stimmte einem Vergleich mit der Verkehrsbehörde von New York zu. Dieser beinhaltet die Verpflichtung, 95 Prozent der U-Bahn- und Staten Island Bahn-Stationen mit Aufzügen oder Rampen auszustatten. Die Umsetzungsfrist geht bis 2055. Bisher entspricht nur ein Viertel von fast 500 der Bahn- und U-Bahnstationen dem Americans with Disabilities Act.„




