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Bremen (kobinet) Horst Frehe mischt intensiv in Bremen bei der Entwicklung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe mit. Der Jurist hat sich nun Musterverträge der Leistungsempfänger angeschaut und hat dabei einige Ungereimtheiten festgestellt, auf die es zu achten gilt. Seinen Entwurf für eine Stellungnahme hat das NETZWERK ARTIKEL 3 auf seiner Informationsseite zum Bundesteilhabegesetz eingestellt.











































