
Foto: BdB e.V.
HAMBURG (kobinet) Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) hat erhebliche Einwände gegen das geplante Reha- und Intensivpflegegesetz der Bundesregierung. Aus Sicht des BdB verstößt das Gesetz in zentralen Punkten gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Intensivpflege – wie beispielsweise eine Dauerbeatmung – soll demnach künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden. Das lehnt der BdB entschieden ab. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker begründet: „Wir sehen hier, dass behinderte Menschen massiv diskriminiert und langjährige behindertenpolitische Errungenschaften mit ihren teilhabe- und ressourcenorientierten Ansätzen missachtet werden.“
Auch werde der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verlassen, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass Menschen mit Intensivpflegebedarf regelhaft auf Pflegeheime und Wohngemeinschaften verwiesen werden. Laut UN-BRK sollen „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie sollen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben“, so Becker dazu.
Grundsätzlich begrüßt der BdB jedoch das Streben der Bundesregierung, die besonderen Bedarfe intensivpflegebedürftiger Versicherter angemessen zu berücksichtigen, eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellen, medizinischen und pflegerischen Standards zu gewährleisten sowie Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen. Thorsten Becker stellt dazu fest: „Diese positiven Aspekte werden jedoch vollkommen konterkariert durch die Absicht des Gesetzgebers, Betroffenen die nötigen Pflegemaßnahmen künftig nur noch stationär zu gewähren.“