
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Pflegelöhneverbesserungsgesetz zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, legte aber einen eigenen Antrag vor, der jedoch nicht die Mehrheit des Ausschusses fand. Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung gefordert, sofort ein Finanzierungskonzept vorzulegen, um zu verhindern, dass die höheren Löhne zu Lasten der Pflegenden oder deren Angehörigen gehen.
Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung in ihrem Entwurf zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege macht das Gesetz durch entsprechende Änderungen an Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) den Weg frei.
Die Unionsfraktion betonte, dass das Gesetz kein Eingriff in die Tarifautonomie sei, denn die Tarifverträge würden nicht durch die Politik gemacht. Diese schaffe nur die Rahmenbedingungen dafür, dass es nun allgemeingültige Tarifverträge geben könne. Die SPD-Fraktion appellierte an alle Arbeitgeber, aber besonders an die privaten Anbieter, die Tarifverhandlungen für ihre Interessen zu nutzen.