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Starnberg (kobinet) Der sich in der Gründung befindende Deutsche Verband inklusiver Schulentwicklung sucht Kontakt zu anderen Initiativen und Inklusionsexperten, um die Interessen einer konventionskonformen Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu bündeln und gemeinsam zielgerichtete Forderungen an die Politik zu richten. Darauf hat der Verband in einer Presseinformation hingewiesen
„Aussondernde Einrichtungen wie Förderschulen und Werkstätten verhindern weitgehend eine uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft und sind daher mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. In Sonder-/Förderschulen und Werkstätten werden diese Menschen aber separiert. Weder Integration noch Inklusion können so gefördert werden. Wie die Gesellschaft mit behinderten Menschen umgeht und wie sie sich für Teilhabe und Gleichberechtigung einsetzt, ist immer auch Ausdruck für den Grad an Mitmenschlichkeit, Nächstenliebe und sozialer Gerechtigkeitin der Gesellschaft“, hießt es in der Presseinformation.
Auch 10 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention habe Bayern kein inklusives Bildungssystem entwickelt. Bestenfalls seien Ansätze für die Integration von behinderten Schülern und Schülerinnen zu erkennen. „Diese erhalten dann einen Nachteilsausgleich und/oder einen Notenschutz sowie einige Förderstunden durch Sonderpädagogen, doch hochwertige inklusive Schulbildung ist das bei weitem nicht. Diese minderwertige und kostengünstigere ‚integrative Schulbildung‘ führt leider häufig im weiteren Schulverlauf irgendwann zwangsläufig zu einer Abschulung auf eine Sonder-/Förderschule. Der UN-Ausschuss hat deutlich gemacht, dass Staaten, die neben dem ‚regulären‘ Schulsystem weiterhin ein Sonder-/Förderschulsystem aufrechterhalten, eigentlich in direktem Widerspruch zur Verpflichtung aus Artikel 24 UN-BRK stehen. Um einen guten Schulabschluss für den 1. Arbeitsmarkt erreichen zu können, benötigen Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen eine hochwertige, individuelle und inklusive Schulbildung“, betont der Deutsche Verband inklusiver Schulentwicklung