
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Soziale Medien nutzen, online auf Nachrichten zugreifen, Informationen über Suchmaschinen finden – all das ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Trotzdem können blinde und sehbehinderte Menschen sich nicht auf den Zugang zu diesen Angeboten verlassen. Und das soll auch so bleiben, wenn es nach den EU-Institutionen geht. Denn der Europäische Rechtsakt für digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) in seiner momentanen Fassung sieht vor, dass die Anbieter digitaler Plattformen und Dienste nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Stattdessen setzt man auf freiwillige Verhaltenskodizes, wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert.









































