
Foto: Bundessozialgericht
Berlin/Kassel (kobinet) Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit – Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland führen dazu gemeinsam Musterverfahren, die heute am 10. November beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung anstehen. Es geht dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind.






































